Allgemeinverfügung der Stadt Neue Corona-Regeln für Wuppertal

Update | Wuppertal · Die Stadt Wuppertal hat eine neue Allgemeinverfügung herausgegeben. Sie ist gültig bis zum 22. Oktober.

Foto: Fischer, A. (f22)/Fischer, Andreas (f22)

PRIVATE FEIERN

Gesellige Veranstaltungen und Feste in öffentlichen Räumen müssen auf maximal 25 Personen begrenzt sein. Sie müssen immer einen besonderen Anlass haben – also zum Beispiel ein wichtiges Jubiläum, ein runder Geburtstag oder eine Hochzeit. Das gilt auch in privaten Räumen. Veranstaltungen mit weniger als 25 Menschen sind möglich, hier müssen die Gastgeber aber Listen mit den Daten aller Besucher parat haben.

PERSONENZAHL

In der Öffentlichkeit – also in den Innenstädten, in Restaurants, Geschäften, bei Kultur- und Freizeitveranstaltungen – dürfen sich nicht mehr als fünf Personen zusammen aufhalten oder Menschen aus zwei Haushalten treffen.

SPORT UND KULTUR

Sport- und Kulturveranstaltungen können nur maximal 150 Besucher oder ein Viertel der Kapazität des Veranstaltungsortes zulassen.

ÖFFENTLICHE VERANSTALTUNGEN

Für Veranstaltungen unter freiem Himmel wie einer Kirmes oder einem umzäunten Weihnachtsmarkt wurden die Quadratmeterzahlen erhöht, die pro Besucher zur Verfügung stehen müssen. Reichten bislang sieben Quadratmeter pro Person, müssen es jetzt 14 Quadratmeter sein.

(red)