Analyse An vielen Stellen ist Parken verboten – warum eigentlich?
Elberfeld. · Für Autofahrer sind die Verbotsschilder nicht immer einleuchtend. Die WZ erklärt die Gründe.
Im Wohngebiet westlich von Schwimmoper und Stadthalle wird erbittert um Parkplätze gekämpft. Der Druck ist hoch, weil hier Anwohner, Innenstadtbesucher und an manchen Tagen auch Stadthallen-Gäste ihr Auto abstellen wollen. Das Interessante: Auf den ersten Blick gibt es an den Straßenrändern viel mehr Stellplätze als genutzt werden können. Doch das Viertel ist durchzogen von Parkverboten. Für den Laien ist teils nicht nachvollziehbar, welche Funktion die Verbote haben. Die WZ hat bei der Stadt nachgefragt und sich an diesem Beispiel die Parkverbote erklären lassen.
Gesundheitstraße: Vor der Kreuzung Gesundheitstraße/Tannenbergstraße ist am südlichen Fahrbahnrand vor der Kreuzung eigentlich genug Platz für ein Auto, doch ein absolutes Halteverbot ist eingerichtet. Dazu erklärt Thorsten Wagner, Abteilungsleiter im Ressort Straßen und Verkehr der Stadt: „Hier sind die Einbiege-Radien in die Gesundheitstraße für den LKW-Verkehr zu sichern.“ Eigentlich solle auch auf der anderen Straßenseite Parkverbot gelten – da fehlt jedoch offenbar einfach das Schild.
Auf einem Teilstück der Gesundheitstraße gilt auf einer Seite ein Halteverbot. Die Vermutung liegt nahe, dass die Straße vielleicht zu eng ist, um stehende Autos auf beiden Seiten zu erlauben – doch ein Stück weiter die Straße herunter ist genau das erlaubt. Auch hier sind Einbiege-Radien, diesmal aus der Seilerstraße, der Grund, so Wagner.
Ein Mischmasch aus verschiedenen Regelungen
Kurz vor der Einmündung in die Südstraße sind Parktaschen eingerichtet. Am Fahrbahnrand ist aber zusätzlich – davor und dahinter – noch Platz für parkende Autos. Dort stehen auch regelmäßig Fahrzeuge, allerdings nicht selten mit Knöllchen an der Scheibe. Wie kommt das? Wagner erklärt: „Die Fahrzeuge stehen dann in Richtung östlicher Ausfahrt in die Südstraße auf Höhe einer Fahrbahnmittelmarkierung.“ Das sei ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, weil das Halten an engen und unübersichtlichen Stellen generell verboten ist.
Tannenbergstraße: Auf einer Fahrbahnseite gibt es markierte Parkplätze am Fahrbahnrand. Auf den ersten Blick kurios: Östlich der Gravelottestraße ist Parken uneingeschränkt erlaubt, doch nur ein paar Meter weiter gibt es identische Markierungen, allerdings mit einem Parkverbot (Mo-Fr 7-19 Uhr und Sa 7-16 Uhr). Auch hier kennt Wagner den Grund: Die Linksabbiegespur in die Arrenberger Straße konnte wegen der Straßenbreite nur schmal markiert werden. Wagner: „Damit sie in den Hauptverkehrszeiten trotzdem gut genutzt werden kann, haben wir korrespondierende Parkverbote auf der Ostseite der Tannenbergstraße eingerichtet.“
Auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist dann das Parken plötzlich nur eine Stunde mit Parkscheibe erlaubt. Der Abteilungsleiter sagt: „Vermutlich waren dort früher mehrere Läden ansässig, die für den Kundenverkehr Kurzzeitparkplätze rechtfertigen konnten.“ Sollte sich das allerdings überlebt haben, könnte man über eine Rücknahme der Parkscheibenregelung nachdenken. „Dafür muss ein Beschluss der Bezirksvertretung und des Verkehrsausschusses eingeholt werden.“
Hoeftstraße: Hier gibt es ein ähnliches Szenario wie auf der Tannenbergstraße. Am Fahrbahnrand darf auf einer Seite teils geparkt werden und dann plötzlich auf den identischen Markierungen werktags nicht mehr. Die Erklärung ist aber einfach: „Das ist eine Ladezone für die umliegenden Betriebe.“
Seilerstraße: Hier gibt es eine Mischung an Parkregelungen. Von Norden nach Süden kommen erst Anwohnerparkplätze, dann eingeschränkte Anwohnerparkplätze, die nur ein Parkverbot für andere Verkehrsteilnehmer von 16 bis 8 Uhr ausweisen, und danach öffentliche Parkplätze. Wie kommt es eigentlich, dass hier Anwohnerparkplätze sind und an anderer Stelle nicht? Und wer legt die Anzahl fest?
Wagner erklärt das Prozedere in Wohngebieten, die etwa durch die Nähe zur Innenstadt oder Einrichtungen wie etwa einem Krankenhaus (Beispiel Arrenberg) einen besonderen Parkdruck haben: „Da die Straßenverkehrsordnung hier in nachweislichen Fällen den Bewohnern ein Sonderrecht einräumt, machen wir im Vorfeld Parkraumerhebungen und erheben die Anzahl der Fremdparker. Je nach Größenordnung und gleichzeitiger Bewohnernachfrage richten wir dann ein Quantum an Bewohnerparkplätzen ein, allerdings muss im Vorfeld mindestens die Bezirksvertretung dieser Maßnahme zustimmen.“