Baby geschüttelt: Bewährungsstrafe für Vater
Kind schrie – Malergeselle rastete aus und machte das Baby zum Pflegefall.
Man hörte förmlich, wie der junge Vater aufatmete, als er sein Urteil - zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung - vernahm. Die Staatsanwältin hatte zuvor für den 21-jährigen Malergesellen viereinhalb Jahre Haft wegen schwerer Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen beantragt. Sie ging davon aus, dass der Angeklagte im März 2006 seinen permanent schreienden, drei Monate alten Zwillingssohn ruhigstellen wollte, indem er ihn mit den Worten: "Sei endlich still!" mehrfach und heftig geschüttelt habe.
Die Jugendkammer des Landgerichts sah das anders. Der Angeklagte habe sich zwar einer schweren Körperverletzung mit gravierenden Folgen für den Säugling schuldig gemacht. Aber der junge Vater habe nicht mit "feindlicher Gesinnung" gegen seinen Sohn gehandelt, sondern es sei "ein tragischer Ausnahmefall mit irreparablen Hirnschäden für das Kind gewesen". Die Folgen habe der überforderte Vater nicht absehen können.
Der Angeklagte war am Tattag allein mit den Babys. Als der eine Säugling gerade eingeschlafen war, fing der andere an zu schreien und wollte sich trotz aller sonst wirksamen Versorgungsmanöver nicht beruhigen lassen. Da rastete der Vater buchstäblich aus und schüttelte das schreiende Baby so heftig, bis es wie leblos in seinen Händen lag.
"In anderen Fällen haben Väter ihr durch ein Schütteltrauma geschädigtes Kind ins Bett gelegt und später behauptet, den Grund für den Atemstillstand nicht zu wissen", so das Gericht. Das sei beim Angeklagten jedoch anders abgelaufen. Er habe sofort die Feuerwehr gerufen und versucht, sein Kind zu reanimieren. Er sei, weil ihm die Wartezeit auf den Rettungswagen zu lang erschien, mit nacktem Oberkörper, das Baby in seinen Pullover gewickelt, verzweifelt dem Notarztwagen entgegen gelaufen. Außerdem habe er dem Rettungsdienst sofort erklärt, dass er das Kind heftig geschüttelt habe und weinend gefleht, man möge seinen Sohn retten.
Das alles spräche für den Angeklagten und zeige, dass es sich um ein einmaliges Fehlverhalten gehandelt habe, so die Urteilsbegründung. Der junge Vater hatte wegen der Zwillinge früh geheiratet, um sich seiner Verantwortung zu stellen. Die Kinder kamen als "Frühchen" zur Welt. Zeugen berichteten, dass er sich liebevoll um sie gekümmert habe.
Der Angeklagte, der während des Prozesses sehr ernst und nachdenklich gewirkt habe, leide sichtlich unter der Tat, begründete das Gericht das Strafmaß. Er habe, weil sein schwer hirngeschädigter und mittlerweile anderthalbjähriger Sohn wieder zu Hause ist, täglich das Kind vor Augen, das immer ein Pflegefall bleiben wird: Er kann weder allein atmen noch schlucken und braucht rund um die Uhr einen Pflegedienst.