Bafög-Reform: Studenten sind enttäuscht über Verschiebung
Das Hochschul-Sozialwerk fordert eine Erhöhung. 4000 Studenten betroffen.
Wuppertal. Die von Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) angekündigte grundlegende Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Bafög) enthält zwar eine Reihe positiver Ansätze. Die Verschiebung der Anhebung der Bedarfssätze und Freibeträge auf das Wintersemester 2016/17 wäre aber eine herbe Enttäuschung, erklärt Fritz Berger, Geschäftsführer des für die Durchführung des Bafög zuständigen Hochschul-Sozialwerks Wuppertal.
Rund 440.000 Studierende bundesweit, knapp 4000 davon in Wuppertal, beziehen derzeit Bafög. Das war zuletzt im Jahr 2010 verbessert worden. Wenn die Erhöhung erst zum Wintersemester 2016/2017 kommt, werden also sechs Jahre vergangen sein. Das bedeutet: Aufgrund der kontinuierlichen Preis- und Einkommensentwicklung werden bei stagnierenden Freibeträgen bis dahin immer weniger Studierende mit Bafög gefördert und die Bafög-Überweisungen werden relativ immer niedriger ausfallen, so Berger.
Und das bei steigenden Kosten — insbesondere bei Mieten, Energie und Telekommunikation. „Das wird dazu führen, dass ausgerechnet in den Jahren der stärksten Studenten-Jahrgänge das Bafög am schwächsten ausgestattet ist und zunehmend weniger Studierende erreicht“, kritisiert der Geschäftsführer des Studentenwerks.
In Wuppertal lässt sich diese Tendenz schon seit 2010 erkennen: Lag die Quote der mit Bafög geförderten Studenten 2009/10 noch bei knapp 25 Prozent, so sank sie 2013 auf 21,96 Prozent. Auf die grundlegende Bafög-Reform könne man auch bis 2016 warten, „nicht aber auf die längst notwendige Anhebung der Freibeträge und Bedarfssätze“, erklärt Fritz Berger.
Zu begrüßen sei, dass das Ausbildungsförderungsrecht in einigen Punkten verbessert werden soll. „Eine fließende Förderung beim Übergang vom Bachelor in den Master, die Anpassung der Hinzuverdienstgrenze an die Minijobregelung von 450 Euro, die Erhöhung der Abschlagszahlungen beim Erstantrag oder die Erhöhung der Vermögensfreibeträge bilden die heutige Lebenswirklichkeit der Studierenden mehr ab. Ebenso erleichtert die Anhebung der Kinderbetreuungspauschale Studierenden mit Kind das Studium“, betont der Geschäftsführer des Hochschul-Sozialwerks.
Kritisch sieht er dagegen die nur geringe Erhöhung der Bafög-Wohnbedarfs-Pauschale: „Eine Erhöhung um 26 Euro deckt vielerorts nicht ansatzweise den seit 2010 erhöhten Bedarf bei den Mieten“.
Und Berger mahnt zur Eile: Jetzt ist allerhöchste Zeit für den Wiederholungsantrag — sonst bleibt das Konto im Oktober leer. Nur wer bis zum 31. Juli seinen Antrag vollständig gestellt hat, hat einen Rechtsanspruch auf durchgehende Förderung.
Das Hochschul-Sozialwerk rät den Studierenden dazu, mögliche gesetzliche Ansprüche nicht verfallen zu lassen und im Zweifel einen Antrag auf Ausbildungsförderung zu stellen. Zur Fristwahrung reicht zunächst ein formloser Antrag.