Berliner Platz: Bezirksvertreter lehnen Videoüberwachung ab

Die Bezirksvertretung Oberbarmen ist gegen den CDU-Antrag — es bestehe keine Notwendigkeit für eine solche Maßnahme.

Oberbarmen. Soll der Berliner Platz videoüberwacht werden? Könnten dadurch Straftaten verhindert werden? Gibt es auf dem Stadtplatz Vergehen, die eine solche Maßnahme rechtfertigen würden? Heftig und engagiert diskutierte die Bezirksvertretung (BV) Oberbarmen bei ihrer jüngsten Sitzung über diese Fragen.

Wie berichtet, will die CDU-Fraktion prüfen lassen, ob der Berliner Platz durch Kameras gesichert werden kann und hatte dazu einen Antrag an die BV gestellt. „Wir wollen keine Videoüberwachung um jeden Preis, wir wollen nur wissen, ob es auf dem Berliner Platz so zugeht, wie die Menschen das wahrnehmen“, betonte CDU-Fraktionssprecher Heinrich Bieringer. „Man hört von Beschwerden, Diebstählen, Sachbeschädigungen und Raub — wenn das nicht der Fall ist, hat sich die Sache erledigt. Sollte die Überprüfung aber zeigen, dass es erhebliche Vergehen gibt, dann muss entsprechend gehandelt werden.“

SPD und Grüne in der BV lehnen den Antrag ab: „Wir wollen keine Videoüberwachung auf dem Berliner Platz“, sagte Frank Lindgren (SPD), „weil das ganz einfach kein Ort von Gewaltverbrechen ist.“ Eine rechtliche Prüfung sei überflüssig, so Lindgren, der vorschlug, zur aktuellen Situation auf dem Berliner Platz die Polizei um einen Bericht zu bitten. „Dabei würde sich herausstellen, dass es so viele Fälle gar nicht gibt“, sagte Susanne Fingscheidt (Bündnis 90 / Die Grünen). Und deshalb brauche man auch keine Videoüberwachung. Der Platz habe eine „angenehme Größe“, die es zulasse, dass jeder ihn passieren könne, „ohne in eine Nähe zu kommen, die bedrohlich wirken könnte“, so Fingscheidt: „Da gibt es Stellen in der Stadt, an denen die Situation deutlich schwieriger ist.“

Der CDU-Stadtverordnete Rainer Spiecker verteidigte den Antrag seiner Oberbarmer Parteifreunde: „Der Bürger muss sich im öffentlichen Raum sicher bewegen können. Sicherheit geht vor — grundsätzlich, immer und ohne Wenn und Aber.“

Dem widersprach Martin Möller von den Grünen ebenso deutlich — und kurzzeitig geriet die Diskussion zu einer Debatte über Freiheitsrechte und das Grundgesetz.

Klaus Jürgen Reese (SPD) wies darauf hin, dass „die Störung des subjektiven Sicherheitsempfindens“ allein noch keine Grundlage für die Videoüberwachung eines öffentlichen Platzes sein könne.

Vom Vertreter der Polizei in der BV Oberbarmen war schließlich zu hören, dass es sich beim Berliner Platz zwar um einen sozialen Brennpunkt handele, nach seinem Eindruck aber angesichts der vielen Besucher und zahlreichen Passanten täglich vergleichsweise „wenig passiere“.

Am Ende blieb es bei der Ablehnung des CDU-Antrags durch die BV-Mehrheit aus SPD, Grünen, der Linken und WfW.