Bluttat im Wohnheim: Täter (42) eingewiesen

Das Landgericht sagt, seine Krankheit sei nicht ausreichend kontrolliert worden.

Neun Monate nach der schockierenden Bluttat in dem Wohnheim für Menschen mit psychischen Problemen an der Straßburger Straße hat das Landgericht gestern die Unterbringung des Täters (42) in der geschlossenen Psychiatrie angeordnet. In der Urteilsbegründung zeigt der Vorsitzende Richter Lücken in der Kontrolle der Erkrankung auf.

Der Bewohner der Einrichtung war am 24. Mai 2017 mit mehreren Messern durch das Wohnheim gelaufen und hatte drei Mitbewohner mit zahlreichen Messerstichen getötet. Wegen einer schizophrenen Psychose war er zur Tatzeit schuldunfähig. Das Gericht hatte wegen seiner psychischen Probleme unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt, das Urteil wurde aber öffentlich verkündet.

Der 42-Jährige hatte schon als Jugendlicher nach dem Konsum von Haschisch erste Psychose-Symptome, fühlte sich von einem Mitschüler verfolgt. Später nahm er härtere Drogen, war mehrfach in der Psychiatrie, auch auf gerichtliche Anordnung nach Straftaten. Dies war zuletzt zur Bewährung ausgesetzt worden, dabei sollte er eng überwacht werden. Das schlug fehl, als der Mann in einer eigenen Wohnung lebte. Er trank, nahm Amphetamine, seine Medikamente aber nicht.

Nach einem erneuten Psychiatrie-Aufenthalt kam er in das Haus an der Straßburger Straße. „Dort lief es anfangs gut“, so der Richter. Doch dann habe der 42-Jährige wieder getrunken, seine Medikamente nicht genommen. Termine zur Urinkontrolle nahm er nicht wahr. Kurz vor der Tat sei er aggressiver geworden, habe seine Fenster mit Folie beklebt, um sich gegen Einflüsse von außen zu schützen.

Laut Gericht hat der Bewährungshelfer mehrfach erfolglos auf die Entwicklung hingewiesen, die Strafvollstreckungskammer habe aber nicht reagiert. Eine Sprecherin des zuständigen Düsseldorfer Landgerichts widersprach: Man habe sehr schnell auf den Antrag auf Widerruf der Bewährung am 19. Mai reagiert. Doch noch vor Eingang einer Stellungnahme des Arztes sei die Tat geschehen. Auch die Bergische Diakonie Aprath, Trägerin der Einrichtung, versichert, Informationen zur gesundheitlichen Entwicklungen des Bewohners seien unmittelbar an die zuständigen Stellen übermittelt worden.

Auslöser der Tat war die Wahnidee des 42-Jährigen, seine Freundin, eine Mitbewohnerin, sei von anderen Männern vergewaltigt worden.