Bürgerentscheid Buga-Stimmzettel kann nicht bei der Landtagswahl abgegeben werden
Wuppertal · Im März hieß es seitens der Stadt Wuppertal, dass die Briefwahlstimmen zur Buga auch in den Wahllokalen der NRW-Landtagswahl abgegeben werden könnten. Das ist jetzt nicht der Fall.
Soll sich Wuppertal für die Bundesgartenschau (Buga) 2031 bewerben oder nicht? Der Bürgerentscheid, dessen Frist am 29. Mai endet, findet als reine Briefwahl statt.
Mitte März wurde bei der wöchentlichen Oberbürgermeister-Pressekonferenz gesagt, dass die Stimmzettel auch am 15. Mai in den Wahllokalen der NRW-Landtagswahl abgegeben werden könnten. Die Abstimmungsunterlagen „können in einen Briefkasten der Post und möglicherweise auch in eine Extra-Box bei den Landtagswahlen am 15. Mai geworfen werden“, schrieb die Westdeutsche Zeitung. Auch die Wuppertaler Rundschau schrieb: „Die Stimmzettel sollen unter anderem auch in den Wahllokalen bei der Landtagswahl am 15. Mai abgegeben werden können“ und titelte: „Buga-Bürgerentscheid: Stimmabgabe auch bei der Landtagswahl“.
Von diesen Plänen ist die Stadt in der Zwischenzeit offenbar abgerückt. „Das war nie vorgesehen“, sagt Wahlleiter Johannes Slawig am Tag der Landtagswahl auf Nachfrage. „Das hätte organisatorische Hürden. Das war immer die offizielle Stellungnahme des Wahlamts.“
Wahlberechtigte, die versuchten, ihre Stimme für oder gegen die Buga im Wahllokal abzugeben, wurden zum Beispiel auf die nächsten Postbriefkästen verwiesen.
Zum Ablauf des Bürgerentscheids schreibt die Stadt Wuppertal auf ihrer Internetseite: „Die Abstimmungsunterlagen können nach Erhalt sofort ausgefüllt und unfrankiert ganz einfach per Post an die Stadt zurückgesandt werden – einfach ohne Briefmarke in einen beliebigen Post-Briefkasten oder in die Haus-Briefkästen der Verwaltungshäuser einwerfen. Ist es zu spät für einen postalischen Rückversand, kann der gelbe Rückantwortumschlag bis zum 29. Mai 2022 bis spätestens 16 Uhr auch beim Pförtner im Rathaus Wuppertal-Barmen, Johannes-Rau-Platz 1 abgegeben werden. Wahlbriefe, die am Stichtag nach 16 Uhr bei der Wahlbehörde eingehen, können bei der Auszählung nicht berücksichtigt werden.“