Dass die Kündigung der Intendantin unrechtmäßig ist, stellte das Landesarbeitsgericht in zweiter Instanz fest. Das Gericht habe zudem angemerkt, dass es nicht einmal eine „wirksame kündigungsvorbereitende Abmahnung“ gegeben habe. Eine Revision gegen dieses Urteil wurde nicht zugelassen. Dagegen reichte die Stadt Wuppertal dann beim Bundesarbeitsgericht Beschwerde ein, die abgewiesen wurde. Das Landesarbeitsgericht habe festgestellt, dass es seitens der Stadt und des Tanztheaters an Versuchen gefehlt habe, die Streithähne an einen Tisch zu bringen und zu einer Klärung und Deeskalation der Situation beizutragen, heißt es in der Begründung der für die Stadt wenig schmeichelhaften Erwähnung im Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler.
Für den Steuerzahler schlage sich die Wiedereinstellung von Adolphe Binder mit der Zahlung ihres Monatsgehalts von 11500 Euro brutto bis zum Ende der Vertragslaufzeit nieder. Insgesamt seien für die Stadt Kosten in siebenstelliger Höhe entstanden.
Der Bund der Steuerzahler bringt sein Schwarzbuch jährlich heraus. Die Tätigkeit des Bundes der Steuerzahler ist nicht unumstritten. Dem Bund der Steuerzahler werfen Kritiker zum Beispiel den Hang zur Klientelpolitik vor. Kleingewerbetreibende und Freiberufler seien in der Mitgliederschaft deutlich überrepräsentiert. ab