Entscheidung ASS-Geschäft: Gericht spricht Stadt 230 000 Euro zu
Wuppertal · Nach WZ-Informationen hat das Oberlandesgericht Hamm am Freitag im Streit um das umstrittene Werbegeschäft der Stadt Recht gegeben.
Bei dem Geschäft mit dem Auto-Leasing-Unternehmen ASS in Bochum hatte das Unternehmen seine Wagen in Wuppertal für reduzierte Gebühren angemeldet, was der Stadt zusätzliche Einnahmen bescherte.
Gleichzeitig sollte die Firma ihre Autos mit Werbeaufklebern für Wuppertal ausstatten und dafür Geld erhalten. Der Vertrag lief seit 2004. Ab 2010 waren aber keine Aufkleber mehr nach Bochum geschickt worden, trotzdem erhielt ASS weiter Geld. Das war erst Jahre später aufgefallen. 2016 wurde der Vertrag beendet.
Die Stadt forderte das Geld zurück, hat dann die Firma ASS verklagt. Das Landgericht Bochum hatte die Klage abgewiesen mit dem Hinweis, dass aus dem zweifelhaften Vertrag keine Forderungen abgeleitet werde könnten.
Das sah das Oberlandesgericht jetzt anders. Es verurteilte die Firma ASS dazu, der Stadt Wuppertal insgesamt 226 544 Euro plus Zinsen zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits muss die Stadt zu fünf Prozent und ASS zu 95 Prozent tragen.
Über die Frage der Rechtmäßigkeit des Geschäfts hatte es ab 2016 Auseinandersetzungen mit dem damaligen Rechtsdezernenten Panagiotis Paschalis gegeben, der 2017 abgwählt wurde.