Infos der BVK Wuppertal Das hat es mit den neuen Mofa-Schildern auf sich
Wuppertal · Zwei- und Vierräder bis zu 50 Kubikzentimeter Hubraum müssen bald ein Versicherungsschild haben, auch E-Scooter gehören dazu.
Ende Februar wird wieder heftig in den Garagen und Kellern geschraubt. Denn ab dem 1. März 2023 ist die Farbe der neuen Mofa-Schilder schwarz statt bisher grün. Wer dann noch mit dem alten Kennzeichen fährt, hat keinen Versicherungsschutz mehr und macht sich außerdem strafbar.
Paul-Heinz Münch, Sprecher des Bezirks Wuppertal im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und Versicherungsmakler in Wuppertal-Cronenberg, informiert, dass für alle motorisierten Zwei- und Vierräder bis zu 50 Kubikzentimeter Hubraum ein Versicherungsschild verpflichtend ist. Das gilt für Mofa und Leichtmofa, Moped oder auch Kleinkrafträder und sogar für Krankenrollstühle, wenn sie schneller sind als 6 km/h.
Ein neues Schild bzw. eine neue Haftpflichtversicherung ist ein Jahr gültig und für etwa 45 bis 130 Euro bei den Versicherungskaufleuten zu haben. Der Haftpflichtschutz für Zweiräder leistet bei finanziellen Ansprüchen von Geschädigten nach einem Unfall Schadensersatz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Für Schäden am eigenen Fahrzeug oder als Diebstahlschutz müsste zusätzlich eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden.
Für die sogenannten S-Pedelecs (nicht zu verwechseln mit E‑Bikes), die rein elektrisch ohne Muskelkraft mit Tretunterstützung bis max. 45 km/h schnell sein können, ist ebenfalls eine gesonderte Haftpflichtversicherung und ein neues Versicherungskennzeichen notwendig. Wird ein dreirädriges Kleinkraftrad oder vierrädriges Leicht-Kfz mit Mofa-Kennzeichen gefahren, kostet die Versicherung einen deutlichen Freizeitspaß-Zuschlag von etwa 20 bis 30 Euro pro Jahr, so Paul-Heinz Münch.
Auch die als Elektrokleinstfahrzeuge zugelassenen E-Scooter benötigen einen Versicherungsnachweis. Aber anders als bei Mofas wird kein Blechschild am Heck des E-Scooters angeschraubt, sondern der Versicherungsnachweis in Form eines Stickers gut sichtbar hinten aufgeklebt. Eine weitere Besonderheit von E-Scootern ist, dass sie bereits ab dem 14. Lebensjahr ohne Führerschein und Helm gefahren werden dürfen.
Bei der Schilderausgabe wird die Technik nicht kontrolliert. Frisierte Fahrzeuge bleiben aber illegal, betont Münch. „Daher zahlt die Versicherung nach einem verursachten Unfall zwar den Schaden des Unfallopfers, holt sich aber später das Geld vom Schädiger zurück.“ Red