Diskussion über die Kosten der Inklusion nimmt an Schärfe zu

Abgeordneter Rainer Spiecker (CDU) spricht von „Schacherei“.

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Wuppertal. Der CDU-Landtagsabgeordnete Rainer Spiecker befürchtet, dass die Umsetzung der Inklusion in Wuppertals Schulen der Stadt enorme finanzielle Belastungen bescheren wird. Spiecker nennt die Summe von 66 Millionen Euro, die laut Aussage der Schulverwaltung erforderlich ist, um 46 von derzeit 119 Schulstandorten mit einem wirtschaftlich vertretbaren Aufwand für eine „inklusive Beschulung“ herzurichten.

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„Das kann die Stadt nicht stemmen“, sagt Spiecker, der die rot-grüne Landesregierung heftig kritisiert, weil diese in ihrem Haushalt keine Übernahme der Kosten für die Inklusion vorsehe. Auf Folgekosten in Millionenhöhe würden Städte und Kreise daher sitzenbleiben. Spiecker bezieht sich auf ein Gutachten, das vor wenigen Tagen veröffentlicht wurde und als Diskussionsgrundlage für Kommunen und Land in der Diskussion über die Verteilung der Kosten dienen soll. Die Inklusionskosten hat Bildungsforscher Klaus Klemm errechnet. Auf die NRW-Kommunen kommen demnach durch den gemeinsamen Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Schülern allein in den nächsten drei Jahren zusätzliche Ausgaben von rund 113,5 Millionen Euro zu.

Rainer Spiecker wirft der Landesregierung eine „unwürdige Schacherei“ um die Verteilung der Kosten vor. Diese Meinung teilt Wuppertals Sozialdezernent Stefan Kühn (SPD) nicht. Die Verhandlungen zwischen den Kommunen und dem Land seien kein Geschacher, denn bevor die Kostenfrage geklärt werden könne, sei die Bestandsaufnahme unverzichtbar.

„Der barrierefreie Ausbau einer Schule hat zum Beispiel nichts mit der Inklusion zu tun, denn die barrierefreie Ausstattung ist ohnehin Pflicht. Die Kosten für einen barrierefreien Ausbau sollte man daher nicht der Inklusion in die Schuhe schieben“, entgegnet Kühn. Deshalb werde die von der Schulverwaltung genannte Summe von 66 Millionen Euro verwaltungsintern kontrovers diskutiert. Bevor es um die Verteilung der Kosten gehe, müsse klar definiert sein, was pädagogische Aufgaben sind und was speziell der Unterstützung behinderter Kinder im Unterricht diene. „Wenn ein Schüler den Unterricht stört, dann kann es sich um einen Rabauken handeln, für dessen Disziplin sein Lehrer zuständig ist. Stört das Kind, weil es eine psychische Erkrankung hat, dann ist Betreuung erforderlich, um Teilhabe zu ermöglichen und damit Inklusion“, sagt Kühn.

Die Zeit sei knapp, denn der schrittweise Rechtsanspruch auf Inklusion kann für das erste und fünfte Schuljahr ab diesem Sommer geltend gemacht werden. „Es musste aber erst einmal ein Anfang gemacht werden“, glaubt Stefan Kühn. Rainer Spiecker befürchtet, dass der Streit zu Lasten der Betroffenen gehe, da SPD und Grüne das Ziel hätten, den Städten die Kosten aufs Auge zu drücken. Zudem seien im Gutachten längst nicht alle zu erwartenden Kosten aufgeführt.