Wuppertal Ein verkaufsoffener Sonntag im Advent

Wuppertal · Anlässlich der Weihnachtsmärkte in Barmen, Elberfeld und Ronsdorf sind die Geschäfte am 9. Dezember geöffnet. Verdi hatte nicht dagegen geklagt.

Am Sonntag, 9. Dezember, öffnen viele Geschäfte in Wuppertal.

Foto: dpa/Tim Brakemeier

Über den Weihnachtsmarkt laufen und dabei entspannt nach den Weihnachtsgeschenken schauen: Klappen könnte das am Sonntag, 9. Dezember. Denn anlässlich der Weihnachtsmärkte in Barmen, Elberfeld und Ronsdorf findet der letzte verkaufsoffene Sonntag in diesem Jahr statt. Das hatte der Rat bereits am 9. Juli beschlossen.

Die Gewerkschaft Verdi hat für den verkaufsoffenen Sonntag am 9. Dezember keine Klage eingereicht. „Aufgrund einer Prüfung sind wir zu dem Schluss gekommen, dass hierfür keine Erfolgsaussichten bestehen“, teilte Verdi-Sprecherin Ina Oberländer auf Anfrage unserer Zeitung mit. Genauere Gründe und warum man keine Erfolgsaussichten gesehen habe, konnte sie jedoch nicht nennen. 2016 hatte die Gewerkschaft das erste Mal gegen verkaufsoffene Sonntage in Wuppertal geklagt. Im vergangenen Jahr hatte Verdi erfolgreich einen geplanten offenen Sonntag im Advent verhindert.

Ralf Engel, Geschäftsführer des Handelsverbands Nordrhein-Westfalen Rheinland, fordert deswegen: „Verdi soll sich endlich mit uns gemeinsam an den Tisch setzen und über Wege, Lösungen und Möglichkeiten sprechen.“ Das habe er mehrfach betont und angesprochen.

Ein Sonntag wie der 9. Dezember habe zwei positive Aspekte: „Die Leute lieben das Einkaufen und können den Weihnachtsmarkt besuchen. Die Händler wiederum haben ihren Umsatz und der sichert Arbeitsplätze.“ Ein Fachhändler aus der Innenstadt habe ihm gesagt, dass der verkaufsoffene Sonntag im Advent ihm „das Jahresgehalt einer Teilzeitverkäuferin sichert“.

Geöffnet haben die Geschäfte von 13 bis 18 Uhr. Doch nicht alle Händler im jeweiligen Stadtteil dürfen mitmachen. „Die Läden sind beschränkt auf den unmittelbaren Innenbereich. Der Grund ist, dass die Auflagen sehr verschärft worden sind“, erklärt Pressesprecherin Martina Eckermann.

Hintergrund: Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte 2016 neue Regeln und Bedingungen aufgestellt, unter welchen die Geschäfte sonntags öffnen dürfen. Grundsätzlich gilt: Ein Quartier darf bis zu viermal im Jahr einen verkaufsoffenen Sonntag veranstalten. Doch eine wichtige und tragende Voraussetzung ist dafür, dass es an diesem Tag ein tragende Veranstaltung gibt und sie mehr Besucher anlockt, als die geöffneten Geschäfte.