Einbrecher stehlen 4000 Euro - und der beklaute Rentner wartet monatelang auf die Rückgabe
Mehr als 4000 Euro wurden Franz-Jürgen Greitemann gestohlen. Auf die Rückgabe der inzwischen sichergestellten Beute wartet er seit einigen Monaten.
Franz-Jürgen Greitemann sieht sich gleich aus zwei Gründen als Opfer: Am 1. Juni wurde der gehbehinderte Rentner gegen 14 Uhr von Polizeibeamten an seiner Wohnungstür empfangen. Sie teilten ihm mit, dass er Opfer eines Einbruchs geworden sei. Mehr als 4000 Euro und ein Handy hatten die Einbrecher aus seiner Wohnung am Berliner Platz erbeutet. Doch obwohl die drei Täter wenig später mitsamt ihrer Beute in der Schwebebahn geschnappt und am 14. August vor dem Amtsgericht zu Haftstrafen verurteilt wurden, wartet Greitemann bis heute auf die Rückgabe seiner Ersparnisse.
Da er auf das Geld nicht verzichten kann, hat er mehrfach bei den Justizbehörden vorgesprochen und auch die Verhandlung vor dem Amtsgericht persönlich verfolgt. „Es sind Fingerabdrücke von mir genommen worden und ich habe eine DNA-Probe abgegeben. Der Vergleich mit den Spuren auf den Geldscheinen hat ergeben, dass das Geld zweifelsfrei mir gehört“, sagt der 75-Jährige. „Zurück habe ich es aber noch immer nicht, obwohl mir das nach der Verhandlung im August zugesagt wurde.“
Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert hat Verständnis für Greitemanns Verärgerung. Er weist darauf hin, dass zwei der drei verurteilten Männer Berufung vor dem Landgericht eingelegt haben. „Ich kann Herrn Greitemann absolut verstehen, aber es muss erst rechtskräftig geklärt sein, dass es sich bei dem Geld um Diebesgut und nicht um den Besitz der angeklagten Männer handelt“, sagt der Oberstaatsanwalt.
In erster Instanz wurde einer der Männer zu einem Jahr und vier Monaten ohne Bewährung verurteilt. Die beiden anderen kamen mit zehnmonatigen Bewährungsstrafen davon.
Was aus Sicht von Franz-Jürgen Greitemann den Fall besonders ärgerlich macht: Das Trio wurde vor dem Einbruch am Berliner Platz von der Wuppertaler und Düsseldorfer Polizei observiert. Die Polizei wartete offensichtlich nur darauf, die Einbrecher auf frischer Tat zu ertappen.
Gestohlener Schmuck und andere Wertgegenstände sind Beweismittel, die während eines Verfahrens von der Staatsanwaltschaft dem Gericht vorgelegt werden müssen. Daher kann sich die Rückgabe von Schmuck oder anderen Wertgegenständen an die Opfer in manchen Fällen erheblich verzögern — zumal, wenn die Fälle in die nächste Instanz gehen.
Doch wäre zumindest das Geld nicht durch anderes Geld ersetzbar? Könnte dem Einbruchsopfer nicht ein Scheck ausgestellt werden? „Wir dürfen die Summe nicht vorfinanzieren. Das wäre für die Justiz gar nicht möglich“, sagt Wolf-Tilmann Baumert.
Zumindest gibt es jetzt Hoffnung für den Oberbarmer, dass er nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag auf seine Ersparnisse warten muss. „Die Berufungsverhandlung vor dem Wuppertaler Landgericht ist für den 28. November angesetzt worden“, sagt Johannes Pinnel, Sprecher des Landgerichts. Werden die beiden Angeklagten dann rechtskräftig verurteilt und vorausgesetzt es gibt keine Revision, könnte das Geld in ein paar Wochen an das Opfer ausgezahlt werden.
Zudem bestehe die Möglichkeit, mit den Anwälten der Angeklagten Kontakt aufzunehmen. Würden die Angeklagten der Herausgabe des Geldes zustimmen, könnten die 4000 Euro schon vorher an Franz-Jürgen Greitemann übergeben werden.
„Diebesgut lagert so lange in der Asservatenkammer des Polizeipräsidiums, bis es von der Staatsanwaltschaft für das Verfahren angefordert wird“, sagt Polizeisprecher Christian Wirtz. Auch Geldscheine würden dort aufbewahrt, wenn es sich dabei um verwertbare Beweismittel handele. Ansonsten werde gestohlenes Geld bis zum Abschluss eines Verfahrens auf ein Konto eingezahlt.