Restitution in Düsseldorf Gemälde-Rückgabe: Stadt wird angezeigt

Düsseldorf · Die Rückgabe des Franz Marc-Gemäldes „Die Füchse“ an die Erben des von den Nazis verfolgten Sammlers Grawi ist eigentlich beschlossene Sache. Die Stadt Düsseldorf hatte den Weg nach langem Streit freigemacht. Doch nun liegt der Fall bei der Staatsanwaltschaft.

Eine Frau betrachtet das Gemälde „Füchse“ von Franz Marc (1880-1916), das im Kunstpalast in Düsseldorf hängt.

Foto: dpa/Marcel Kusch

(nic/dpa) Wegen der geplanten Restitution des Bildes „Die Füchse“ von Franz Marc ist eine Strafanzeige gegen die Stadt Düsseldorf erstattet worden. Der Stadtrat hatte Ende April entschieden, dass das wertvolle Gemälde an die Erben des von den Nationalsozialisten verfolgten jüdischen Bankiers Kurt Grawi (1887-1944) zurückgegeben werden soll. Damit folgten die Politiker der Empfehlung der Beratenden Kommission für Raubkunstfälle.

Bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf sei im Zusammenhang mit der Entscheidung inzwischen Strafanzeige wegen zumindest versuchter Untreue gestellt worden, bestätigte am Freitag eine Stadt-Sprecherin. Die Staatsanwaltschaft habe die entsprechenden Unterlagen von der Verwaltung eingefordert, hieß es. Die Rückgabe des Bildes ist daher zunächst noch nicht vollzogen worden. Mit Schreiben vom 9. Juni sei der Anwalt der Erben darüber informiert und darauf hingewiesen worden, dass das Ergebnis der strafrechtlichen Ermittlungen erst abgewartet werden müsste.

Der Düsseldorfer Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU) ist jedoch weiterhin überzeugt, dass die Rückgabe-Pläne nicht zu beanstanden sind: „Ich halte es für rechtlich einwandfrei, dass wir dem Votum der Kommission folgen“, sagte er auf Anfrage. Wann ein Abschluss des Verfahrens zu erwarten ist, war am Freitag nicht zu erfahren, die Staatsanwaltschaft war für Rückfragen dazu nicht erreichbar.

Der Entscheidung des Düsseldorfer Stadtrats war eine jahrelange Diskussion vorausgegangen. Die Erben Kurt Grawis hatten sich bei der Stadt gemeldet und beklagt, dass der Bankier das Gemälde im Zuge seiner Flucht aus Nazi-Deutschland unter Wert verkaufen musste. Der Fall sollte schließlich von der Beratenden Kommission entschieden werden, die im März schließlich die Rückgabe empfahl. Die Entscheidung war jedoch durchaus umstritten, unter anderem, weil inzwischen als gesichert gilt, dass der Verkauf 1940 in New York und damit außerhalb des NS-Herrschaftsbereichs erfolgte. Kritiker monieren, dass damit die Kriterien der Washingtoner Erklärung nicht greifen. Nach Auffassung der Beratenden Kommission war der Verkauf aber dennoch die unmittelbare Folge der Inhaftierung im Konzentrationslager und der anschließenden Flucht Grawis gewesen.

Der Anwalt der Erbengemeinschaft, Markus Stötzel, sprach mit Blick auf die Anzeige von einem „politischen Manöver bestimmter Gruppierungen, die gegen Restitution sind und denen späte Wiedergutmachung ein Dorn im Auge ist“. Seine Mandantin sei inzwischen 91 Jahre alt. Zwei Monate seien seit dem Ratsbeschluss vergangen. „Sie würde die Rückgabe gern noch erleben“, sagte Stötzel.

Das auf mindestens 14 Millionen Euro geschätzte kubistische Gemälde kam 1962 als Schenkung nach Düsseldorf und gehört zu den Spitzenwerken des Museums
Kunstpalast.

(csr/dpa)