Wuppertal Eine Forensik für 150 Patienten

Das Land NRW muss Platz für Suchtkranke und physisch kranke Straftäter schaffen. Wuppertal wurde als Standort ausgewählt.

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Wuppertal. Am Donnerstag, 7. Juli, um 19.30 Uhr stellt sich Oberbürgermeister Andreas Mucke im Gemeindezentrum Uellendahl auf Einladung der Elterninitiative Kleine Höhe „Keine Forensik Fragen zum geplanten Bau der forensischen Einrichtung. Doch was ist überhaupt eine Forensik? Hier ein Überblick.

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Die Klinik in Wuppertal wird Platz für rund 150 Patientinnen und Patienten haben. Wer sind sie? Suchtkranke und psychisch kranke Straftäterinnen und Straftäter werden durch das Landgericht in den Maßregelvollzug eingewiesen. Die Patienten, die bereits im Maßregelvollzug in einer der 14 Kliniken in NRW sind, wurden wegen verschiedenster Delikte verurteilt. Entgegen der verbreiteten Meinung handelt es sich nicht überwiegend um Sexualstraftaten. Zwei Drittel der Sexualstraftäter in NRW werden zu einer Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt verurteilt. Die Patienten aus der Region Wuppertal werden zurzeit noch in anderen Kliniken, wie zum Beispiel in Langenfeld, Bedburg-Hau oder Duisburg untergebracht.

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Bauliche Maßnahmen sind zum Beispiel 5,50 Meter hohe Mauern oder Zäune, die technisch überwacht werden. Der Zugang zum Gelände ist nur durch eine besonders gesicherte Pforte möglich. Es gibt umfangreiche Videoüberwachungen, Sicherheitsschleusen, Personennotsignalanlagen zur Sicherheit der Mitarbeiter, organisatorische Sicherheitskonzepte, die mit der Polizei abgestimmt sind. Für den größten Sicherheitsgewinn soll eine erfolgreiche Therapie der Patientinnen und Patienten sorgen.

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Ein Grundprinzip der Forensik lautet: Straftäter, die weiterhin als gefährlich gelten, dürfen aus der Einrichtung nicht heraus kommen. Nach Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums konnte aus den in den vergangenen zwölf Jahren neu errichteten forensischen Kliniken kein Patient ausbrechen. An keinem der bisher 14 Standorte von Maßregelvollzugskliniken habe sich durch die Existenz einer solchen Klinik die Kriminalitätsrate im Umfeld erhöht.

Für Patienten besteht nach erfolgreicher Therapie ein Rechtsanspruch auf Lockerungen. Eine Person darf nur so lange eingesperrt werden, wie ihre Erkrankung und der Grad der Gefährlichkeit dies notwendig machen. Vollzugslockerungen sollen der Behandlung dienen. Ausgänge werden genehmigt, wenn der Patient als nicht mehr gefährlich eingeschätzt wird. Bei besonders schwierig zu beurteilenden Patienten muss ein Gutachten eingeholt werden. Es gibt den begleiteten Ausgang (ein Patient und eine Aufsicht), den Gruppenausgang mit einer Aufsichtsperson, den Gruppenausgang ohne Aufsichtsperson und den unbegleiteten Ausgang. Der Alleinausgang unterliegt strengsten Anforderungen, Zeit- und Zielvereinbarungen. Der Ausgang ist mit einer Aufgabe verbunden, wie einer Arbeit. Beurlaubung in ein Heim, betreutes Wohnen oder die eigene Wohnung sind Schritte zur Entlassung.

Von einer Entweichung wird schon gesprochen, wenn ein Patient nach einem Freigang verspätet zurückkehrt. Die Zahl von Entweichungen ist in den vergangenen zehn Jahren trotz steigender Patientenzahlen um fast die Hälfte gesunken. Im Jahr 2015 sind in NRW 94 Patienten entwichen. Etwa die Hälfte kehrte freiwillig zurück. Ein Viertel der Entweichungen wird am gleichen Tag beendet. Die meisten anderen könnten, so das Ministerium, schnell gefasst werden.