Eine neue Schule für Notfallsanitäter

Gemeinsame Einrichtung für das Bergische Land: Der Standort ist noch offen.

Bergisches Land. Das Notfallsanitätergesetz, das seit 1. Januar 2014 bundesweit in Kraft ist, sieht vor, dass Feuerwehr-Anwärter eine Vollzeitausbildung als Notfallsanitäter absolvieren (die WZ berichtete). Die Städte stellt diese Regelung vor einige Hürden. Deshalb soll es zukünftig eine gemeinsame Notfallsanitäterschule für Leverkusen, Remscheid, Solingen und Wuppertal geben. Mit dem notwendigen Grundsatzbeschluss werden sich jetzt die städtischen Gremien befassen.

Der Standort ist noch offen. Die beteiligten Städte können, so heißt es in der Vorlage, bis zum 15. Juli Vorschläge machen. „Eine Arbeitsgruppe erarbeitet diese“, erklärt Matthias Nocke, als Dezernent für die Feuerwehr zuständig. Eher unwahrscheinlich scheint aber, dass Wuppertal den Zuschlag erhält. „Es ist ein Bergisches Gemeinschaftsprojekt“, betont Nocke. Der Standort sei deshalb gar nicht so von Interesse. „Wichtiger ist, dass das hohe Niveau der Ausbildung gehalten werden kann.“ Dafür sei eine Kooperation unumgänglich.

Bislang haben Leverkusen, Remscheid und Solingen eine gemeinsame Schule, die in Solingen beheimatet ist. Der Standort dort erfülle aber auch nicht mehr die Anforderungen, so Nocke. „Es wird also auf jeden Fall einen neuen Standort geben.“

Würde Wuppertal eine eigene Schule bauen, würde das, so der Dezernent zu erheblichen Mehrkosten für Personal, Ausstattung und natürlich den Bau führen, als wenn die Städte sich zu einem Vierer-Modell entschließen. Nocke spricht von fast vier Millionen Euro zusätzlich.

Wie viel für Bau und Betrieb aufgewendet werden muss, soll ermittelt werden, sobald der mögliche Standort feststeht. „Sofern eine externe gutachterliche Stellungnahme für die Kostenermittlung erforderlich sein sollte, ist ein übereinstimmender Beschluss der Verwaltungsvorstände erforderlich“, heißt es in der Vorlage. Die Finanzierung erfolge haushaltsneutral durch die Rettungsdienstgebühren und die Beiträge der Krankenkassen gemäß Rettungsgesetz NRW.