Engel: Verkaufsoffener Sonntag - Stadt sollte Klage riskieren
Geschäftsführer des Einzelhandelsverbandes fordert Parteien auf, sich für verkaufsoffenen Sonntag am 3. Dezember stark zu machen.
Wuppertal. Wissen Sie schon, was Sie am Sonntag, 3. Dezember, vorhaben? Plätzchen knabbern, auf dem Sofa liegen oder über den Weihnachtsmarkt bummeln — das könnten der Jahreszeit entsprechende Unternehmungen sein. Für die Einzelhändler in Elberfeld und Barmen und deren Mitarbeiter fällt die Beantwortung der Frage nicht ganz so leicht aus, denn möglicherweise ist für sie der erste Adventssonntag ein Arbeitstag. Da der Kalender mittlerweile aber schon den 20. Oktober zeigt, bleibt zur Vorbereitung eines verkaufsoffenen Sonntags kaum noch Zeit. Aktuell liegt jedenfalls noch keine Genehmigung der Stadt vor. „Wir sind mitten in den Gesprächen“, sagt Dezernent Matthias Nocke. Über den Ausgang wolle er nicht spekulieren.
Am 1. September hatten Elberfelds Einzelhändler und der Bergische Einzelhandelsverband (EHV) den Antrag für den 3. Dezember bei der Stadt gestellt. Die Pläne des Einzelhandels sind allerdings umstritten. Seitdem sich die Gewerkschaft Verdi erfolgreich mit Klagen gegen Städte durchgesetzt hat und bereits genehmigte verkaufsoffene Sonntage kippte, wackeln auch in Wuppertal entsprechende Termine. Beim Schokoladenfest in Barmen blieben die Läden zuletzt geschlossen. Verdi will die Beschäftigten vor dem Verlust eines freien Sonntags schützen, vor allem die großen Einzelhandelsgeschäfte hingegen befürchten Einnahmeverluste in Millionenhöhe durch den Wegfall eines der umsatzstärksten Tage im Advent.
Die Verwaltung sitzt zwischen den Stühlen, denn sie muss bei einer Genehmigung des verkaufsoffenen Sonntags damit rechnen, von der Gewerkschaft verklagt zu werden. Die Gerichte haben bisher so geurteilt, dass ein verkaufsoffener Sonntag nur dann gerechtfertigt ist, wenn das Fest oder ein spezieller Anlass tatsächlich mehr Besucher anlockt, als es die Geschäfte ohne den Anlass tun würden. Das war in diesem Jahr bisher nur einmal der Fall: Die Eröffnung der B 7 in Verbindung mit dem Elberfelder Cocktail entsprach den Vorgaben. Fraglich ist ohnehin nach Einschätzung der Verwaltung, ob der erste Adventssonntag als verkaufsoffener Sonntag einer gerichtlichen Prüfung standhalten würde, da die Weihnachtsmärkte über mehrere Wochen stattfinden.
Ob die Gewerkschaft in diesem speziellen Fall tatsächlich klagen würde, ist bisher noch Spekulation. Ralf Engel, Geschäftsführer des Handelsverbandes Rheinland und zuständig für Wuppertal, will die Sorge vor einem Scheitern vor Gericht, nicht als Argument gelten lassen. „Dass der Weihnachtsmarkt kein genügender Anlass für einen verkaufsoffenen Sonntag sein soll, ist für mich nicht nachvollziehbar. Eigentlich hätte ich vom Rat der Stadt erwartet, dass er die Initiative ergreifen würde und der Verwaltung einen klaren Auftrag gibt, den verkaufsoffenen Sonntag zu ermöglichen“, sagt Ralf Engel. Im Zweifelsfall müsse man es auf eine Klage ankommen lassen.
Thomas Helbig, Geschäftsführer des ISG Barmen-Werth, versucht es über einen anderen Weg. „Im Auftrag der ISG wurden beim Fest Chocolart die Besucher von zehn Studenten gezählt und 600 Passantenbefragungen vorgenommen“, berichtet Helbig. Die Daten seien noch nicht ausgewertet, aber die ISG erhofft sich davon belastbares Datenmaterial, um die Anziehungskraft des Schokoladenfestes als Argument für einen verkaufsoffenen Sonntag im kommenden Jahr nachzuweisen.
Matthias Nocke begrüßt diesen Schritt. Bisher hätten Besucherzahlen auf Schätzungen beruht, denen vor Gericht keinerlei Bedeutung zugemessen wurde.