Vor diesem Hintergrund sieht die Verbraucherzentrale NRW alle Energieversorger und Kunden in der Pflicht, ihre Preise ähnlich zu überprüfen. Diese Fälle seien grundsätzlich nicht vergleichbar, heißt es von den WSW auf Nachfrage der WZ: Man arbeite auch nicht mit den fraglichen Preisgleitklauseln, die im Haushaltkunden-Bereich beanstandet worden sind. Abgesehen davon habe man zur Angemessenheit der Gaspreise 2008 und 2009 Wirtschaftsprüfer-Gutachten eingeholt, und bei Abfragen des Kartellamtes sei es auch nicht zu Beanstandungen gekommen. Zudem halte man die Preise für Erdgas bis 2011 stabil und habe sie 2009 nach den Preissteigerungen vor der Krise drei Mal "massiv gesenkt". mel