Tanztheater Erfurt bestätigt Binder-Urteil
Wuppertal · Die Kündigung von Adolphe Binder als Intendantin des Tanztheaters ist unwirksam. Diese Entscheidung ist nun auch vom Bundesarbeitsgericht in Erfurt bestätigt.
Aber wie es im Streit weitergeht, ob Adolphe Binder wieder für das Tanztheater arbeiten kann, ist weiterhin unklar. Dazu gibt es am 31. Januar eine Verhandlung vorm Landesarbeitsgericht.
Das Landesarbeitsgericht hatte das Urteil des Wuppertaler Arbeitsgerichts zur Unwirksamkeit der Kündigung bestätigt, eine Revision nicht zugelassen. Dagegen legte das Tanztheater Beschwerde ein, doch die hat das Bundesarbeitsgericht verworfen. Das Landesarbeitsgericht hatte aber einige Aspekte des Streits noch nicht geklärt, etwa die von Adolphe Binder geltend gemachten Ansprüche auf Vergütung nach Ausspruch der Kündigung, ihre Weiterbeschäftigung als Intendantin sowie die Entfernung von Abmahnungen. Das Gericht hatte den Parteien Zeit gelassen, über diese Fragen zu verhandeln. Ohne deren Einigung wird das Gericht eine Entscheidung treffen. kati