Ermittler untersuchen den Unfallzug
Die Staatsanwaltschaft ließ am Montag den Wagen und die Stromschiene über der Wupper begutachten.
Wuppertal. War es ein technisches Problem oder menschliches Versagen? Während die laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft eine Antwort auf diese Frage liefern sollen, ist nach wie vor offen, wann die Schwebebahn wieder ihren Betrieb aufnehmen kann. Am Montagvormittag nahmen Sachverständige den Unfallwagen und die abgerissene Stromschiene auf offener Strecke in Augenschein.
Tatsache ist: Die Schiene für den Fahrstrom zieht sich über die gesamte Strecke und ist oberhalb des Fahrwegs mit genau jenen Kunststoffhalterungen befestigt, aus denen sie beim Zwischenfall am Donnerstag reihenweise gerissen wurde.
Wie berichtet, fielen insgesamt 260 Meter der Stromschiene auf die B 7 und in die Wupper. Nach erster Schätzung wurde sie im Unfallbereich zwischen Kluse und Landgericht von insgesamt 70 ihrer Isolatoren am Gerüst abgetrennt, als der Unglückswagen durchfuhr.
Daraus ergeben sich drei Fragen: Hatte sich zuvor ein längeres Stück Stromschiene aus der Halterung gelöst und wurde bei der Durchfahrt dann mitgerissen? Oder war an der Schwebebahn selbst etwas nicht in Ordnung? Und: Geht der Unfall auf Fremdverschulden zurück?
Tatsache ist auch, dass Kabeldiebe immer unberechenbarer werden und an Bahnstrecken selbst vor schwer zugänglichen Leitungen unter Hochspannung nicht mehr zurückschrecken. Die Aufstiege ins Fahrgerüst der Schwebebahn sind allerdings abgesichert und auch an der Kluse fest verschlossen.
Wie berichtet, war der Unfallwagen erst vor kurzem bei der Hauptuntersuchung (HU): Sie erfolgt alle acht Jahre oder nach 500.000 gefahrenen Kilometern und umfasst nach Angaben der WSW den Austausch fast der gesamten Technik inklusive der Stromabnehmer: Im alten Zustand bleiben lediglich der Wagenkasten und die Drehgestelle — Verschleißteile wie Radreifen ausgenommen. „Die HU dauert pro Zug etwa drei Monate“, berichten die WSW auf Nachfrage unserer Zeitung. „Grundlage der Untersuchung ist die Betriebsordnung Straßenbahn.“
Im betroffenen Abschnitt habe man die Halterungen erst vor drei Jahren erneuert. Der Austausch erfolge alle zehn Jahre. Zwei Tage zuvor man die Passage noch überprüft. Die technische Aufsichtsbehörde bei der Bezirksregierung nimmt auch die Schwebebahn regelmäßig bei Ortsterminen in Augenschein — und ist in die Ermittlungen einbezogen.