Mit einem Durchsuchungsbeschluss, der auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom Amtsgericht ausgestellt wurde, durchsuchte die Polizei die Wohnung eines 29-jährigen Mannes in unmittelbarer Nähe zu den Schwebebahnschienen.
Nach bisherigen Erkenntnissen hatte der Mann aus einem Fenster seiner Wohnung auf die beiden vorbeifahrenden Schwebebahnen geschossen und dadurch jeweils eine Scheibe beschädigt. Bei den Durchsuchungsmaßnahmen konnte ein Luftgewehr sichergestellt werden.