Verbrauchertipp Finanzielle Förderung für alte Photovoltaikanlagen läuft aus

Wuppertal · Die Verbraucherzentrale Wuppertal sagt, was Besitzer bis Ende des Jahres klären sollten.

Foto: dpa/Friso Gentsch

Wer vor dem Jahr 2001 eine Photovoltaikanlage in Betrieb genommen hat, steht vor einer schweren Entscheidung: Was soll ab 2021 mit dem Strom passieren? Die garantierte Einspeise-Vergütung dafür läuft am 31. Dezember 2020 aus, der Netzbetreiber muss die Energie nicht mehr abnehmen. Eine Anschlussregelung ist noch nicht beschlossen, sondern wird noch im Bundestag verhandelt. Trotzdem läuft eine Frist bis 30. November – spätestens dann muss der Netzbetreiber erfahren, in welcher Form 2021 weiter Strom eingespeist werden soll. Es gibt erste Angebote von Energieversorgern, den Strom künftig abzunehmen. Die Bedingungen sollten Betroffene aber in Ruhe prüfen und die kommende gesetzliche Regelung abwarten. Es kann nichts passieren – schlimmstenfalls schaltet man die Anlage zu Silvester einfach selbst mit dem Schalter im Sicherungskasten vorübergehend aus.

Anlage checken: Ist die Anlage fit für den Weiterbetrieb? Eine sicherheitstechnische Überprüfung durch einen Fachbetrieb kostet etwa 250 bis 300 Euro. Fällt sie nicht gut aus, kann eine neue Anlage mit Eigenversorgung eine Alternative sein. Für diese fließt dann wieder 20 Jahre lang EEG-Vergütung – mit derzeit neun Cent pro Kilowattstunde deutlich weniger als früher.

Versicherung kündigen: Was sich nicht mehr lohnt, ist eine Photovoltaikversicherung. Bestehende Policen können Betreiber zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen und die Anlage gegen allenfalls geringen Aufpreis in die Gebäudeversicherung einbeziehen.

Ist Eigenverbrauch eine Möglichkeit? Den Strom vom Dach selbst zu verbrauchen, senkt die Stromrechnung. Doch die Umrüstung von der Einspeisung zum Eigenverbrauch lohnt sich nicht immer. Ein hoher Stromverbrauch im Haushalt und eine Altanlage mit mindestens 3,5 kWp Leistung sind zwar gute Voraussetzungen für ein wirtschaftliches Ergebnis. Doch letztlich muss hier in jedem Einzelfall genau geprüft werden, was sich rechnet.

Den Strom verkaufen? Die bisher gesetzlich vorgesehene „Direktvermarktung“ als einzige Möglichkeit der Einspeisung aus Altanlagen ist für kleine Anlagen nicht wirtschaftlich. Als Alternative gibt es erste Angebote von Energieversorgern, den Strom gegen Vergütung von wenigen Cent pro Kilowattstunde abzunehmen, wenn zugleich ein Stromliefervertrag mit dem Anbieter abgeschlossen wird. Das klingt komfortabel, bedeutet aber auch eine Bindung an das Unternehmen und seine Tarife. In jedem Fall sollten Anlagenbetreiber hier die neuen gesetzlichen Regelungen abwarten, bevor sie sich entscheiden.

Nähere Infos zu den technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten für diese sogenannte „Ü20-Photovoltaikanlagen“ geben die Energie-Fachleute der Verbraucherzentrale NRW im Online-Vortrag „Photovoltaik nach der EEG-Vergütung“ am Dienstag, 20. Oktober, von 18 bis 19.30 Uhr. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Anmeldung ist im Internet möglich.