Freispruch nach S-Bahn-Angriff

Wuppertal. Mit einem Freispruch endete heute der Prozess gegen zwei Männer (23 und 29), diesich wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht verantwortenmussten.

Laut Anklage sollen die beiden vorbestraften Männer aus derrechtsextremen Szene in der Nacht auf den 1. Juni dieses Jahres in der S 8 zweiSchwarzafrikaner angegriffen haben. Der 29-Jährige soll dabei einem derAfrikaner eine Bierflasche über den Kopf geschlagen, der 23-Jährige Pfeffersprayeingesetzt haben.

Beide Angeklagten hatten die Vorwürfe zum Prozessauftakt abgestritten. Zu den anschließenden Zeugenaussagen sagte Staatsanwalt Heribert Kaune-Gebhardt in seinem Plädoyer: "Die Beweisaufnahme war ein Eldorado für Aussage-Psychologen." So seien die Aussagen - je nachdem ob es sich dabei um Bekannte der Angeklagten oder der vermeintlichen Opfer gehandelt habe - mal positiver und mal negativer ausgefallen.

Dennoch habe es zwei neutrale Zeugen gegeben, die den Schlag des 29-Jährigen mit der Bierflasche beobachtet und andere die Glasscherben auf dem Boden gesehen haben wollen. Er beantragte, den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu 15 Monaten Haft zu verurteilen.

Das Gericht war aufgrund der widersprüchlichen Zeugenaussagen jedoch nicht "mit der erforderlichen Sicherheit überzeugt" und entschied im Zweifel für den Angeklagten. Der 29-Jährige - wie auch der 23 Jahre alte Mitangeklagte - wurden freigesprochen. Der 29-Jährige, der seit Anfang Juni in U-Haft sitzt, wird für diese Haftzeit entschädigt. Obwohl das Amtsgericht den Haftbefehl gegen ihn in dieser Sache aufhob, kam der 29-Jährige vorerst nicht auf freien Fuß.

Wie berichtet, wartet auf ihn bereits im Januar 2010 ein neuer Prozess. Dann muss er sich erneut wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten, diesmal vor dem Landgericht, das vorsorglich einen sogenannten Überhaftbefehl beantragt hatte. Der Vorwurf: Am 2. November 2008 soll er einen heute 20-jährigen Wuppertaler im Bahnhof Steinbeck umgestoßen und mit dem Kopf mindestens zweimal auf den Betonboden geschlagen haben.

Wie berichtet, hat der 29-Jährige bereits 1998 bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. In Duisburg wurde er damals angeklagt, weil er mit zwei weiteren Skinheads einen 58-Jährigen totgetreten hatte. Das Strafmaß: acht Jahre Jugendstrafe. Das aktuelle Urteil ist noch nicht rechtskräftig.