Für Sport-Übungsleiter sind Führungszeugnisse Pflicht
Die Sportjugend fordert die Vereine zur Selbstverpflichtung beim Schutz der Kinder vor Missbrauch auf.
Wuppertal. 140 Wuppertaler Sportvereine erhielten in diesen Tagen Post von der Sportjugend. Sinngemäß wurden die Vereine dazu aufgerufen, ehrenamtliche Mitarbeiter und Übungsleiter, die Kinder und Jugendgruppen betreuen, dazu anzuhalten, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis zu beantragen. Außerdem wurden die Vereine aufgefordert, eine Selbstverpflichtung zum Schutz von Minderjährigen vor sexuellen Übergriffen zu unterzeichnen.
„Grundlage ist eine Änderung des Bundeskinderschutzgesetzes aus dem Jahr 2012. Sie betrifft nicht nur den Sport, sondern zum Beispiel auch ehrenamtliche Betreuer und Gruppenleiter bei den Pfadfindern oder in kirchlichen Gruppen, die in einem besonders engen Verhältnis zu Kindern stehen“, erläutert Gottfried Deter von der Sportjugend. Verpflichtend sei das nach einer Vereinbarung mit dem Jugendverband für alle Vereine, die über eine Jugendabteilung mit einer so genannten Jugendordnung verfügen.
Mit der Selbstverpflichtung sei zwar ein gewisser bürokratischer Aufwand verbunden — der Weg der Übungsleiter zum Einwohnermeldeamtes ist unerlässlich — doch der Präventionsgedanke sei vorrangig, um potenzielle Täter abzuschrecken und die Aufmerksamkeit in den Vereinen für das Thema Missbrauch zu schärfen.
„Missbrauchsfälle im Landessportbund Niedersachsen hatten 2011 für Aufsehen gesorgt. In Wuppertal ist mir bisher zum Glück kein Fall bekannt“, sagt Sportamtsleiter Peter Keller. „Wir haben die Selbstverpflichtung bereits unterschrieben und an unsere Abteilungen weitergegeben“, sagt Claudia Hastrich, Geschäftsführerin des SV Bayer. Der SV Bayer arbeite mit Vertrauensleuten, an die sich Eltern wenden könnten. Allein der SV Bayer zählt über 200 Übungsleiter. „Null Wartezeit beim Einwohneramt“, berichtet Wulf Ubrig, Sprecher des Barmer TV, über erste Erfahrungen der BTV-Übungsleiter.
Bei Ehrenamtlichen übernimmt die Stadt übrigens seit 2012 die Kosten für das amtliche Dokument.