Gastbeitrag von Vorwerk-Urenkel Verblasst unsere Demokratie?

Meinung | Wuppertal · Dr. Jörg Mittelsten Scheid, Urenkel des Firmengründers Carl Vorwerk und Ehrenvorsitzender des Beirats, schreibt über die Entwicklung der modernen Demokratie.

Das Bundesverfassungsgericht ist die Kontrollinstanz für die Verfassungsmäßigkeit. Es interpretiert die Regelungen des Grundgesetzes und passt die Interpretation immer wieder dem gesellschaftlichen Wandel an.

Foto: imago images/Carmele/tmc-fotografie.de/Tim Carmele, via www.imago-images.de

Am 28. September des Jahres 1918 betrat General von Ludendorff das Zimmer seines Vorgesetzten von Hindenburg. Beide Militärs waren sich nach kurzem Meinungsaustausch schnell einig, dass die militärische Lage an der Westfront hoffnungslos geworden war. Dies wurde am folgenden Tag dem Kaiser und der Regierung mitgeteilt.

Der Ausgang des Krieges ist bekannt. Um was ging es eigentlich bei diesem Ersten Weltkrieg? Die meisten Historiker sehen – hinter vordergründigen nationalen Interessen – den wahren Konflikt zwischen zwei konkurrierenden politischen Gesellschaftsformen: militärischer Absolutismus einerseits und Demokratie als Herrschaft des Volkes andererseits.

Heute ist vielleicht schlecht vorstellbar, dass viele gebildete Deutsche sich einen solchen Obrigkeitsstaat wünschten. Thomas Mann beschrieb den Gegensatz in seinen „Ideen“ von 1914 „als Kampf zwischen deutscher Kultur und westlicher Zivilisation“. In Deutschland bestand damals die Überzeugung, dass das spezifisch deutsche monarchische konstitutionelle Verfassungssystem allen anderen überlegen sei. Der deutsche Soziologe Werner Sombart schrieb 1915, dass deutsche Tugendhaftigkeit und deutscher Heldenmut einem vollkommen auf Kommerz und Oberflächlichkeit ausgerichteten englischen Volksgeist überlegen sei.

Der amerikanische Präsident erklärte in seiner berühmten Rede vom 2. April 1917, dass es Ziel Amerikas sei, die Prinzipien des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt gegen eine selbstsüchtige autokratische Macht zu verteidigen: „The world must be made safe for democracy.“

In den Augen der Alliierten war Deutschland zwar technisch und kulturell auf einem hohen Stand, aber die Regierungsform hinkte hinter einer modernen Entwicklung her.

Der Sieg der Alliierten bedeutete daher zugleich ein Sieg der von ihnen vertretenen Demokratie. Fast alle Länder Europas, die nicht parlamentarische Monarchien waren, folgten dem amerikanischen Beispiel. Unter Demokratie verstand man damals also in erster Linie den Wechsel der Souveränität vom Monarchen auf das Volk. Minderheiten- und Freiheitsrechte waren zwar in der amerikanischen Verfassung niedergelegt, spielten aber eine untergeordnete Rolle.

Dieser Sieg der Demokratie sollte allerdings von kurzer Dauer sein. Die Einführung der Republik in vielen Ländern bedeutete noch lange nicht, dass auch demokratische Werte und demokratisches Denken sich in den Völkern verbreitet hätten. In den folgenden Ländern setzten sich während der nächsten zehn Jahre autokratische Regime durch: Polen, Ungarn, Bulgarien, Albanien, Türkei, Portugal und Spanien. Das Schicksal Italiens, in dem 1923 der „Duce“ genannte Benito Mussolini an die Macht kam, und Deutschlands ist hinlänglich bekannt.

Kurz gesagt: Nur in den skandinavischen Ländern, Benelux, Großbritannien und Frankreich (auch in parlamentarischen Monarchien) herrschte echtes demokratisches Leben. In Deutschland und Österreich war die neue Demokratie noch zu sehr mit der Niederlage im Ersten Weltkrieg verbunden, um mit Freude aufgenommen zu werden.

Von der ursprünglichen Euphorie über den Durchbruch des demokratischen Gedankens ist in Europa wenig übrig geblieben. Formale Demokratien waren entstanden, aber keine Gesinnungsdemokratien. Die politisch ungeübten Menschenmassen wussten mit ihren neuen staatsbürgerlichen Rechten nichts anzufangen.

Von der Demokratie zur liberalen Demokratie

Auch im Zweiten Weltkrieg ging es um Diktatur (Deutschland, Österreich und Italien) gegen die demokratischen Westmächte. Allerdings konnte man nun nicht mehr einfach Republik mit Demokratie gleichsetzen, nachdem die Erfahrung zeigte, dass unter dem Deckmantel der Republik neue autokratische Regime entstanden waren. Auch ging es neben der Volkssouveränität nun auch um die liberalen Rechte, die Freiheitsrechte der Bürger: Rechtsstaatlichkeit, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit etc.. Nun sprach man von „liberaler Demokratie“, um sie von Scheindemokratien abzugrenzen.

Aus dem Zweiten Weltkrieg waren die USA als die führende Weltmacht hervorgegangen. Sie waren wirtschaftlich, technologisch und politisch ein Gigant, deshalb hatte die von ihr vorgelebte Demokratie eine gewaltige Ausstrahlung auf Europa und die Dritte-Welt. Auch in Asien, Afrika und Südamerika eiferte man dem demokratischen Beispiel nach, ohne allerdings nachhaltigen Erfolg zu erzielen. Häufig endete es in Militärregime.

In Deutschland konnte sich die liberale Demokratie aus mehreren Gründen erfolgreich durchsetzen. Zum einen spielte die direkte oder indirekte amerikanische Militär- und Finanzhilfe (Marshallplan) bei uns wie im übrigen Westeuropa eine entscheidende Rolle, zum anderen führte das „Wirtschaftswunder“ zu einem Wohlstand breiter Schichten, was zu einer Bejahung unserer liberalen Demokratie führte. Schließlich zeigte das abschreckende Beispiel unserer kommunistischen Nachbarn, dass der Kommunismus keine erstrebenswerte Alternative anzubieten hatte.

Bis heute verstecken sich unter dem äußeren Deckmantel der Demokratie Herrschaftsformen, die wenig mit Demokratie zu tun haben. Der Begriff Volksdemokratien beispielsweise für China oder Russland soll anzeigen, dass die Kommunistische Partei das Volk in reinster Form vertritt. Damit sei die Volkssouveränität sichergestellt. Über Menschen- und Minderheitenrechte wird hinweggegangen.

Gibt es auch offen erklärte illiberale Demokratien? Der ungarische Ministerpräsident Orbán erklärte in einer Rede vom 26. Juli 2014, Ungarn in eine „arbeitsbedingte Gesellschaft“ verwandeln zu wollen, die die „liberale Demokratie“ hinter sich lasse und sich als „liberaler Staat“ verstehe. Polens starker Mann Kaczynski sieht es wie Vucic in Serbien oder Erdogan in der Türkei ähnlich.

Politische Systeme stehen im Wettbewerb

Der bekannte deutsche Politikwissenschaftler Herfried Münkler schreibt: „Es ist nicht selbstverständlich, dass die demokratisch rechtsstaatliche Ordnung (…) weiterhin als hinreichend leistungsfähig angesehen wird, um sie gegenüber alternativen Modellen politischer Ordnung zu präferieren“. Politische Systeme stehen im Wettbewerb miteinander. Entscheidend wird sein, welches System für die Menschen mehr zu leisten vermag.

Gibt es heute auf der Welt ein politisches System, das dem der Demokratie überlegen sein könnte? Etwa das kommunistische System in China? Der wirtschaftliche und politische Aufschwung Chinas ist nicht zu übersehen. Das autokratische System hat den Wohlstand der Bürger über die Jahre deutlich erhöht. Es verfolgt darüber hinaus eine imperiale, langfristige und globale Politik wie die der „Seidenstraße-Initiative“, durch die die Länder besonders in der Dritten Welt allmählich in wirtschaftliche und politische Abhängigkeit gebracht werden sollen. Auch scheint China mit der Pandemie besser fertig zu werden.

Aber es bleiben Zweifel: Das System ist unfrei, es gibt keine Meinungs- oder Pressefreiheit. Wenn Wohlstandswachstum einmal verschwindet und man freiheitliche Lebensformen im Fernsehen beobachten kann, wird sich zeigen, ob das System bestand hat.

Gefahren für die Demokratie in Deutschland heute

Fragen wir uns stattdessen, wie weit die Demokratie in unserem Lande gefestigt ist. Ich werde versuchen zu zeigen, dass zwei Grundelemente – nämlich die Meinungsfreiheit und das Rechtsstaatsprinzip – sich seit einiger Zeit in unserem Land in Gefahr befinden.

Art. 5 des Grundgesetzes garantiert Meinungs- und Pressefreiheit. Das Recht jedes Bundesbürgers, frei seine Meinung äußern zu können, gehört zu den garantierten Grundrechten unserer Verfassung. Meinungsvielfalt und Wettbewerb der Ideen bilden ein Fundament für jede liberale Demokratie. Das setzt allerdings voraus, dass alle bereit sind, sich andere Meinungen anzuhören, auch wenn sie der eigenen Meinung entgegenstehen, und so Toleranz praktizieren.

In Amerika erschien vor einiger Zeit ein Aufruf in „Harpers Magazin“, in dem 150 prominente Autoren, Wissenschaftler und Intellektuelle das illiberale Meinungsklima in den USA kritisierten. Jede Abweichung von einer als politisch korrekt definierten Norm würde in diesem Land mit Drohungen und Diskussionsverweigerung beantwortet.

Auch bei uns gibt es unschöne Beispiele: Wenn etwa die Humboldt-Universität in Berlin das Fragment eines Gedichtes von einer Häuserwand entfernen lässt, weil aufgebrachte Studenten darin ein sexistisches Symbol zu erkennen glauben. Oder wenn ein Professor der Volkswirtschaft von Studenten an seiner Vorlesung gehindert wird, nur weil er sich als Gründer einer Partei betätigt hat.

Ähnliches geschah mit den beiden Kabarettisten Lisa Eckhart und Dieter Nuhr. Beide äußerten sich satirisch über Rassismus. Das ist eine Aufgabe ihres Berufes. Die eine wurde von einer Vorstellung ausgeladen und der andere musste Shit-Stürme über sich ergehen lassen, weil die Aussagen nicht „politisch korrekt“ waren.

Prinzip der Opferwürde als neue moralische Hierarchie

Der Physiker und Philosoph Eduard Kaeser schreibt: „Wer kennt sie nicht, diese penetrante Missionierung der Levitenleser, oft privilegierter Herkunft, die uns mit ihrem zur Schau gestellten Gewissen vorrechnen, wie viele Tonnen Kohlendioxid wir täglich verpuffen oder wie viele unterbezahlte, unterdrückte, unterernährte Kinder in eine Jeans ,investiert’ würden“. Die etablierte neue moralische Hierarchie beruht auf dem Prinzip der Opferwürde. Die Gesellschaft besteht nur aus Opfern und Tätern. Die wichtigsten Leitsätze lassen sich leicht formulieren: Frau ist besser als Mann. Nichtweiß ist besser als Weiß, homosexuell ist besser als heterosexuell usw. Es gibt den Monopolanspruch auf Richtigkeit und Wahrheit, der nicht begründet werden muss, sondern selbstevident ist.

Natürlich wird diese Auffassung von der Mehrheit in unserem Lande nicht geteilt, nur leider bleibt die Mehrheit weitgehend stumm. Man wagt nicht, gegen diese Diktatur der Meinung aufzubegehren. Eine Demokratie lebt aber davon, dass eine Vielzahl von Meinungen im Wettstreit miteinander liegen.

Zur Meinungsfreiheit gehört auch die Pressefreiheit

Die Pressefreiheit ist als sogenannte „vierte Gewalt“ das Regulativ politischer wie behördlicher Entscheidungen, so schreibt Wolfgang Kubicki, der Vizepräsident des Deutschen Bundestags, in seinem Buch „Meinungsunfreiheit“. Dabei führte er aus, dass 70 Prozent der Deutschen überzeugt sind, ihre Meinung nicht mehr frei äußern zu  können. Das Buch verweist auf eine Reihe von Beispielen, die einen darüber nachdenken lassen, wie es bei uns mit der Meinungs- und Pressefreiheit steht. Beides aber sind wesentliche Voraussetzungen für das Funktionieren einer liberalen Demokratie.

Betrachten wir nun die für eine Demokratie geforderte Trennung von Exekutive, Legislative und Judikatur – also die Gewaltenteilung: Die Bundesregierung als Exekutive bereitet Gesetze vor. Diese werden durch das Parlament beschlossen, von der Exekutive ausgeführt, und diese Ausführung wird vom Parlament überwacht. So war es gemeint. Aber so funktioniert es nirgends. Die Regierung wird in der Regel  von der Mehrheit des Parlamentes gebildet. Sie arbeitet Gesetze aus und lässt sie von der Mehrheit des Parlamentes mithilfe des Koalitionszwanges beschließen. So bestimmt die Regierung das Parlament und damit kann man kaum von der gewünschten Gewaltenteilung reden.

Unsere gewählten Abgeordneten leisten einen Amtseid, nur nach dem eigenen Gewissen zu entscheiden. Wie sieht dies in der Praxis aus? Gesetzesvorschläge werden im Bundestag in erster Lesung diskutiert, dann an einen Ausschuss überwiesen, in dem die von den Parteien bestimmten sachverständigen Abgeordneten hinter verschlossenen Türen eine Lösung ausarbeiten, die in zweiter und dritter Lesung im Parlament beschlossen wird, ohne dass die meisten Abgeordneten ihr Gewissen befragen konnten. Der Wähler erlebt nicht, wie auch seine Meinung in der Diskussion vertreten und mit Vehemenz unterstützt oder bekämpft wird. Er sieht nur eine Lösung, die in aller Regel ein Kompromiss darstellt. Für ihn erscheint das wie ein Gemauschel von Abgeordneten, die zusammen mit der Regierung eine kleine Oberschicht bilden, die die Macht im Staat unter sich ausmachen. Diese Intransparenz ist gefährlich, weil sie die Distanz von Regierenden zu Regierten vergrößert. Ein Misstrauen gegen „die da oben“ kann durchaus zu einer Gefahr für unsere Demokratie werden.

Wenn daher die Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Legislative verwischt ist, bekommt die Judikatur als Kontrollorgan ein besonderes Gewicht. Die Achtung vor dem Spruch der zuständigen Gerichte ist ein wesentlicher Bestandteil jeder echten Demokratie. Der gesicherte Rechtsstaat ist das Fundament einer Demokratie. Wie also sieht es damit bei uns aus?

Leider gibt es Anlass zur Sorge. Denken wir an die vielen Nichtanwendungserlasse des Bundesfinanzministers, um Entscheidungen des Bundesfinanzhofes nicht umzusetzen – mit der Begründung, die Entscheidung betreffe nur einen Einzelfall. Eine Begründung, die in vielen Fällen unzutreffend ist.

Das Bundesverwaltungsgericht entschied 2017, dass bestimmten Schwerkranken der Zugang zu tödlichen Medikamenten nicht verwehrt werden darf. Das Bundesgesundheitsministerium verfügte dagegen einen Nichtanwendungserlass.

Das Bundesverfassungsgericht urteilte am 26. Februar dieses Jahres, dass die Verfassung jedem Bürger das Recht auf selbstbestimmtes Sterben garantiere. Das Verbot der Sterbehilfe ist daher verfassungswidrig. Die Regierung hat bis heute nicht darauf reagiert.

2010 hatte der Bundestag die Laufzeit von Kernkraftwerken kraft Gesetz verlängert. Als 2011 der Unfall in Fukushima erfolgte, erklärte die Kanzlerin mit einem Moratorium, dass diese Laufzeit nun verkürzt werden müsse. Ein Gesetz  kann aber nur durch ein anderes Gesetz, niemals durch irgendein Regierungshandeln außer Kraft gesetzt werden. Das Handeln der Kanzlerin war eindeutig rechtswidrig.

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans- Jürgen Papier, hat ein Buch geschrieben mit dem Titel „Die Warnung: Wie der Rechtsstaat ausgehöhlt wird“, in dem er auf diesen und andere Rechtsbrüche hinweist.

Ein weiteres Beispiel: Im September dieses Jahres hat das Oberverwaltungsgericht NRW verkaufsoffene Sonntage gekippt, die das Landesministerium im Hinblick auf die schwierige Lage des Einzelhandels in der Coronakrise genehmigt hatte, obwohl Art. 140 des Grundgesetzes dieses verbietet.

Bekannt ist auch das Beispiel der Stadt Wetzlar, die ihre Stadthalle der NPD für eine Parteienveranstaltung nicht überlassen wollte, obwohl das Bundesverfassungsgericht sie durch eine einstweilige Anordnung und unter Androhung und Festsetzung von Zwangsgeld dazu verpflichtet hatte.

Wo kommen wir hin, wenn die Exekutive nicht mehr bereit ist, ihr Handeln nach Recht und Gesetz beurteilen zu lassen. Der Respekt vor den Urteilen der zuständigen Gerichte ist Grundvoraussetzung einer funktionierenden Demokratie. Wenn die Exekutive sich nicht mehr daran hält, verliert auch der Bürger die Achtung vor demokratischen Institutionen.

Die Freiheit des Bürgers, zu der die Meinungsfreiheit gehört, wird durch das Diktat intoleranter Gruppen gefährdet, die als Minderheit Meinungsführerschaft beanspruchen. Hier geht die Gefahr also von innen, das heißt von Teilen der Mitbürger, aus. Sie geht vom Staat aus, wenn die Gewaltenteilung in Gefahr gerät, weil sich die Exekutive der Kontrolle durch die Judikatur entzieht.

Unsere Demokratie verblasst, wenn sich die Exekutive Gewalt anmaßt, die ihr nicht zusteht und sie sich zur Herrscherin im Staat zu entwickeln droht. Oder wenn Gruppen von Bürgern zur Diskussion unfähig werden, weil sie die Achtung vor der Würde und der Meinung ihrer Mitbürger verloren haben.