Gericht entscheidet heute über Zweitwohnungssteuer

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig reagiert damit auch auf die Beschwerde eines Wuppertaler Studenten.

Leipzig/Wuppertal. Die umstrittene Zweitwohnungssteuer für Studenten beschäftigt heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Vier Studenten, darunter auch einer aus Wuppertal, wehren sich dagegen, dass die Universitätsstädte von ihnen etwa 150 bis 200 Euro pro Jahr kassieren. Sie sind mit Hauptwohnsitz bei ihren Eltern gemeldet. Ein Kinderzimmer sei keine richtige Erstwohnung, argumentiert ein Anwalt der Studenten. Deshalb könne auch keine Zweitwohnungssteuer verlangt werden.

Hintergrund der Entscheidung in Leipzig: Bereits im November 2007 hatte das Düsseldorfer Verwaltungsgericht die Zweitwohnungssteuer für rechtswidrig erklärt. Im Januar folgte das Koblenzer Oberverwaltungsgericht ineiner Eilentscheidung diesem Urteil. Die Stadt Wuppertal war daraufhin indie sogenannte Sprungrevision gegangen. Das heißt, sie klagt vor demBundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen das OVG-Urteil.

In Wuppertal hatten zuvor sieben Studenten gegen die Stadt geklagt. Laut Stadtkämmerer Johannes Slawig hat dieStadt für 2008 die Veranlagung für alle Studenten mit Zweitwohnsitzausgesetzt. Die erwarteten Einnahmen beziffert der Kämmerer auf zirka200.000 Euro. Ein Nebeneffekt: Aufgrund der Steuer seien laut Stadt bislang 1300 Zweitwohnsitze inErstwohnsitze umgewandelt worden. Red