Start-Up Geschäftsidee: Wuppertaler sollen ihre Gärten an Camper vermieten

Nina Heyder hat das Konzept für ihre Plattform „ZeltzuHause“ auf Reisen entwickelt.

Chistine Ott (l.) und Nina Heyder probieren das Zelt im Garten schon einmal aus.

Foto: Bartsch,G. (b13)

Nina Heyder hat schon in unzähligen Gärten übernachtet. Die 35-Jährige war drei Jahre auf Reisen, unter anderem in Neuseeland. „Da war das Gang und Gebe, dass man irgendwo an der Tür klingelt und nachfragt, ob man im Garten sein Zelt aufschlagen kann“, sagt die Wuppertalerin. Dabei entwickelte sich bei ihr langsam die Idee, das Prinzip „Zelten im Garten“ auch in ihre Heimat zu holen. Das war die Geburtsstunde von „ZeltzuHause“.

Auf dieser frisch an den Start gegangenen Plattform, die derzeit in der Vorbereitungsphase ist, und zum 1. Januar 2020 den öffentlichen Betrieb aufnehmen soll, können Privatpersonen ihren Garten für Gäste zur Verfügung stellen. Die dürfen dort dann üblicherweise zelten.

„Ich habe aber beispielsweise auch schon einen Anbieter, der seinen Heuboden zur Verfügung stellt. Ein anderer hat ein Biwak im Garten“, berichtet Heyder. Die reiselustige Frau hat eine Zielgruppe von naturverbundenen Wanderern und Radfahrern im Blick, die gerne preisgünstig übernachten und dabei vielleicht noch eine interessante Bekanntschaft machen wollen. Ein eigenes Zelt ist keine Pflicht, auf der Plattform ist auch ein „Zelt-Leasing“ geplant.

Eine soziale
Komponente

Das Gartenzelten soll auch eine soziale Komponente haben. Der Gastgeber stellt nicht nur seinen Garten zur Verfügung, sondern empfängt die Campingfreunde, wenn er das möchte, auch zum Frühstück oder lädt sie auf eine Stadtführung durch Wuppertal ein. „Ich habe beispielsweise schon einen Anbieter, der mit den Gästen zusammen Cocktails mixen könnte“, sagt Heyder.

Die Übernachtung im Garten soll preiswert sein. Die ersten Anbieter verlangen zwischen fünf und acht Euro pro Nacht. Dafür müssen die Besucher natürlich eine gewisse Camping-Mentalität mitbringen. Die Toilette ist mit Glück im Haus, wenn der Gastgeber das zulässt, kann aber auch lediglich aus einem „Eimer-Klo“ bestehen, einem tragbaren Camping-Utensil, das die Gastgeber für zehn bis 20 Euro im Handel kaufen können.

Heyder weiß, dass ihre Plattform auch mit der Zahl der Anbieter steht und fällt. Derzeit hat sie schon einige Interessierte aus der Region, aber auch aus Hessen und Bayern gewonnen. Ihr Ziel ist es, ein bundesweites Angebot zu schaffen. Zum Start soll es auf „zeltzuhause.de“ 100 bis 200 Anbieter geben. „Ich fange mit dem Netzwerk in NRW an und hätte gerne in jeder Stadt im Umkreis mindestens zwei Leute, die mitmachen“, sagt sie. In den kommenden Monaten ist Heyder noch auf der Suche nach Gastgebern und trommelt beispielsweise auch auf Wanderer- und Radfahrerveranstaltungen für ihre Sache. Zudem will sie mit Blogs zusammenarbeiten.

Noch in diesem Jahr wird es eine Aktion geben, bei der die ersten drei Gäste kostenlos auf einem Grundstück ihrer Wahl zelten können – und ihr Ergebnis am Ende bewerten. Das Bewertungs-System ist – bekannt von ähnlichen Seiten – wichtig, damit der Nutzer später auf der Seite sehen kann, wer sich beispielsweise als guter Gastgeber hervorgetan hat und bei welchem Erlebnis es vielleicht noch Luft nach oben gibt.

„Alles, was das spontane und unkomplizierte Übernachten möglich macht, ist erstmal eine tolle Idee“, sagt Martin Bang von Wuppertal Marketing. Wichtig seien aber eine rechtliche Basis und professionelle Strukturen. Grundsätzlich sieht er allerdings den Bedarf, gerade in Wuppertal, wo es keine Zeltplätze gibt. „Camping ist immer ein Thema.“ Zum Beispiel bei größeren Veranstaltungen in der Stadt, sagt Bang.

Untermietererlaubnis
ist dringend erforderlich

Nina Heyder betritt mit ihrer Idee Neuland. Und dieses muss auch erst einmal rechtlich abgeklopft werden. „Ich arbeite mit einem Fachanwalt zusammen“, sagt die 35-Jährige. Schließlich wirft „ZeltzuHause“ ein paar Fragen auf.

Andreas Wiemann, Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes in Wuppertal, findet die Geschäftsidee spannend, warnt aber Mieter davor, ihren Garten ohne Absprache mit dem Vermieter fürs Camping freizugeben. „Wenn ich etwa im Rahmen eines Kindergeburtstags meinen Garten einmalig zum Zelten zur Verfügung stelle, ist das kein Problem. Doch wer seinen Garten über eine Plattform fest vermietet, braucht eine Untermietererlaubnis des Eigentümers“, sagt Wiemann. Liege diese nicht vor, könne das als „grober Vertragsverstoß“ gewertet werden und sogar eine Kündigung zur Folge haben.

Erlaubt der Vermieter das Zelten im Garten, dann können die benachbarten Mieter, denen das möglicherweise gar nicht recht ist, erstmal nichts daran ändern, erklärt Wiemann. „Es muss erst eine konkrete Beeinträchtigung vorliegen“, sagt der Fachmann. Bedeutet: Erst nachdem es beispielsweise eine Lärmbelästigung gegeben hat, könnte sich ein Nachbar an den Vermieter wenden, der wiederum den Kontakt zum Mieter aufnehmen müsse. Denn dieser sei letztendlich für seine Untermieter verantwortlich.

Den Schutz für die Transaktionen über die Plattform soll laut Heyder „ZeltzuHause“ übernehmen. Wenn Nutzer 24 Stunden vor Reiseantritt ihre Buchung stornieren, soll es das gesamte Geld zurückgeben. Weitere Einzelheiten will die Unternehmensgründerin bis zum offiziellen Start geklärt haben. Auch die Website soll bis dahin weitere Funktionen erhalten.