Justiz Fenster der Schwebebahn eingeschlagen: Haftstrafe für den geständigen Täter
Sein ungewöhnlicher Ausstieg machte dank eines Handy-Videos Karriere im Internet: Ein Fahrgast hatte gefilmt, wie der 31-Jährige am 19. September 2019 aus dem Fenster auf den Bahnsteig der Schwebebahnstation Werther Brücke sprang und dann den Bahnhof verließ.
Der kleine Film erreichte hohe Klickzahlen.
Jetzt musste sich der Aussteiger unter anderem wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung, aber auch für sechs Einbrüche vor dem Amtsgericht verantworten.
Dort räumte er die Taten ein. Mit der Beute aus den Einbrüchen in Büros, ein Eiscafé, ein Nagelstudio und zwei Friseursalons hatte er sich Geld für seinen Konsum von Heroin und Kokain beschafft. Die Scheibe der Schwebebahn habe er eingeschlagen, weil er Panik bekommen habe, erklärte er.
„Das sah relativ lässig aus“,
fand der Staatsanwalt
Die Bahn sei in dem Bahnhof zwar losgefahren, dann aber wieder stehengeblieben. Das Ende der Bahn habe sich deshalb noch im Bereich des Bahnhofs befunden. 15 Minuten sei nichts geschehen. „Ich habe dann eine Panikattacke gekriegt und den Nothammer genommen.“ Damit schlug er die Scheibe ein, trat die Scherben aus dem Rahmen. Er habe an dem Tag auch viele Drogen genommen. Aber unter Entzug habe er nicht gestanden.
Die Schwebebahn blieb damals nach der Umstellung auf ein digitales Betriebssystems öfter auf der Strecke stehen, weil es Schwierigkeiten mit der Funkverbindung gab. Das Problem ist inzwischen behoben.
Der Staatsanwalt hielt dem Angeklagten vor, dass er in dem Video gar nicht wie in Panik gewirkt habe: „Das sieht relativ lässig aus“, sagte er. Der Angeklagte erwiderte: „Das Video fängt ja erst an, als ich die Scheibe schon eingeschlagen hatte.“ Und sein Anwalt verdeutlichte, dass sei ja auch nur eine Erklärung, keine Rechtfertigung.
Nach dem Fensterausstieg des 31-Jährigen mussten auch die übrigen Fahrgäste aussteigen, die Bahn fuhr leer in die Werkstatt in Vohwinkel. Der Schaden belief sich laut Anklage auf 5000 Euro.
Für die gemeinschädliche Sachbeschädigung verhängte das Gericht vier Monate Strafe, für die Einbrüche Strafen zwischen mehreren Monaten und einem Jahr. Daraus bildete das Gericht eine Gesamtstrafe von 22 Monaten. Weil der Angeklagte bereits mehrfach wegen Einbrüchen vorbestraft ist, gab es keine Bewährung.
Kein Thema im Prozess war die Kletterpartie des 31-Jährigen auf das Schwebebahngerüst zwischen Adlerbrücke und Altem Markt einen Monat später. Damit hielt er erneut den Betrieb der Schwebebahn auf, diesmal für drei Stunden. Polizei und Feuerwehr sowie ein ausgebildeter Verhandlungsführer konnten ihn schließlich überzeugen, wieder herunterzukommen. Er war wohl vor einem Zivilbeamten geflohen, der ihn wegen eines Einbruchs verfolgte.