Haftstrafe ohne Bewährung: Arge-Kunde streitet Betrug ab

Ein Wuppertaler (39) soll 9900 Euro zuviel kassiert haben. Nur 3500 Euro sind ihm laut Urteil des Amtsgerichts nachzuweisen. Das Strafmaß: sechs Monate Haft.

Wuppertal. 9832 Euro soll ein Wuppertaler zwischen 2007 und 2009 von der Arge bekommen haben — laut Staatsanwaltschaft zu Unrecht. Wie berichtet, hat sie den 39-Jährigen wegen Betrugs, Steuerhinterziehung und Verstoß gegen das Markengesetz angeklagt. Auch im Prozess bestritt der Angeklagte alle Vorwürfe. Jetzt wurde er wegen Betrugs verurteilt. Das Strafmaß: sechs Monate — allerdings ohne Bewährung.

Laut Urteil des Amtsgerichts waren dem Wuppertaler „nur“ 3500 Euro zu Unrecht erhaltenes Arge-Geld nachzuweisen. Alle anderen Vorwürfe wurden angesichts der dürftigen Beweislage fallengelassen. So soll der Wuppertaler in „erheblichem Umfang“ auf dem Internet-Auktionsportal Ebay unter anderem mit teuren Polohemden der Edelmarke Hilfiger gehandelt und dabei allein im Jahr 2008 einen Gesamtgewinn von mehr als 17 684 Euro erzielt haben.

Im Prozess bestätigte eine Mitarbeiterin des Modelabels zwar, dass die verkauften Polo-Hemden minderwertige Fälschungen waren. Das habe der Angeklagte aber nicht unbedingt erkennen können. Weil der Mann unter anderem auch bestreitet, von den Fälschungen gewusst zu haben, ging das Gericht von deutlich geringeren Gewinnen aus. Die Folge: Auch der Vorwurf der Steuerhinterziehung in Höhe von 2000 Euro ließ sich nicht mehr aufrechterhalten.

Wie die WZ erfuhr, versucht die Stadt weiterhin, die ursprünglich angeklagte Summe von 9832 Euro von dem 39-Jährigen zurückzubekommen. Der entsprechende Aufhebungs- und Erstattungsbescheid der Arge konnte jedoch bislang nicht zugestellt werden. Die Folge: Rückzahlungen hat es demnach bislang nicht gegeben.

Ob der Wuppertaler überhaupt in der Lage wäre, zu zahlen, ist unklar. Fakt ist: Der Wuppertaler ist Dauergast bei Gericht. Unter anderem ist er wegen Schwarzfahrens, Hehlerei und Fahren ohne Fahrerlaubnis vorbestraft. Vor Kurzem kam noch eine Verurteilung dazu: Wegen Hehlerei mit Radkappen wurde der 39-Jährige zu fünf Monaten Haft verurteilt — ebenfalls ohne Bewährung. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Und: Der Wuppertaler ist weiterhin auf freiem Fuß.