Wuppertal. Er befand sich gerade auf dem Weg in den Ski-Urlaub, als sich Anfang diesen Jahres in Österreich die Handschellen um seinen Arm legten. Fast sechs Jahre, nachdem der heute 27-Jährige bei einem spektakulären Raub auf einen Barmer Juwelier beteiligt gewesen sein soll. Gestern musste sich der in England lebende Pole vor dem Amtsgericht wegen Beihilfe zum schweren Raub verantworten. Es dürfte das vorerst letzte Kapitel um die Raubüberfälle der sogenannten Hammer-Bande gewesen sein.
Unumwunden gab der Angeklagte, der seit März in Wuppertal in Untersuchungshaft sitzt, gestern sämtliche in der Anklage aufgeführten Vorwürfe zu. Demnach hatte der damals 21-Jährige nicht nur das Fluchtauto für die beiden Haupttäter gefahren, als diese am 13. Juni 2003 das Geschäft "Uhren Paul" am Werth überfallen hatten. Gemeinsam mit seinem Vater hatte der 21-Jährige in Wuppertal eine Wohnung angemietet, ein passendes Juweliergeschäft ausgespäht und die Täter mit einem VW Golf von der polnischen Grenze abgeholt, zum Tatort gefahren und später die Beute entgegengenommen.
Mit einer Waffe hatten die beiden Täter den Inhaber des Juweliergeschäftes und seine Angestellte bedroht und sie gezwungen, das Schaufenster und die Kasse zu öffnen. Ihre Beute: Uhren, Schmuck und Bargeld im Wert von insgesamt 5300 Euro.
Die Bande, die ihrem Namen erhielt, weil sie bei ihren Raubzügen mit großen Hämmern die Schmuckvitrinen der Juwelierläden zertrümmert hatte, hat in wechselnder Besetzung rund 150 Überfälle in ganz Deutschland verübt. Dabei handelte es sich zumeist um in Polen angeheuerte Männer, die in Deutschland auf das schnelle Geld aus waren. Die Haupttäter wurden längst zu Freiheitsstrafen von drei Jahren und zehn Monaten sowie fünf Jahren und drei Monaten verurteilt.
Als einen "einmaligen Exkurs auf die schiefe Bahn" bezeichnete der Verteidiger die Tat seines Mandanten, der seither in England in geordneten wirtschaftlichen wie privaten Verhältnissen lebe. Das würdigte das Gericht, hob jedoch hervor, dass der Angeklagte einen "essenziellen Beitrag" zur Tat geleistet habe. Das Urteil: Eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Zudem muss der 27-Jährige 1200 Euro an den deutschen Kinderschutzbund zahlen.
Das Urteil ist rechtskräftig.