Hasch-Farm: Selbst die Stadt war ahnungslos
Anwohner haben sich mehrfach über Belästigung beschwert.
Gennebreck. Nachdem im Dezember vergangenen Jahres auf einem Grundstück an der Straße Huxel an der Stadtgrenze zu Wuppertal eine unterirdische Cannabis-Plantage entdeckt wurde, die bereits seit Sommer 2011 betrieben worden sein soll, stellt sich die Frage, ob die Aktivitäten nicht bereits vorher hätten auffallen können.
Anwohner gaben gegenüber der WZ jedenfalls an, das Ordnungsamt im Laufe der Jahre mehrfach auf Störungen hingewiesen zu haben, die von dem Grundstück ausgingen. Konkret sollen der Stadt und der Feuerwehr immer wieder Belästigungen durch das Verbrennen von Abfällen und tagelange Baggerarbeiten gemeldet worden sein.
Wie der zuständige Beigeordnete Bernd Woldt bestätigt, steht das Grundstück bereits seit 2001 im Fokus der Bauordnungsbehörde. Etwa zu dem Zeitpunkt muss auch der heute vermisste 47-jährige Wuppertaler Eigentümer des Areals geworden sein. Bei der Stadt ist bereits am 27. Dezember 2001 die erste Ordnungsverfügung gegen den Eigentümer wegen unerlaubter Anschüttung von Bodenaushub und Ablagerung von Bauschutt dokumentiert.
Aufgrund von eingelegten Rechtsmitteln zog sich das Verfahren nach Angaben der Stadt zunächst bis etwa 2005 hin. Dann reichte der Eigentümer eine Bauvoranfrage für einen Garten- und Landschaftsbaubetrieb ein, die auch genehmigt, aber danach nicht umgesetzt wurde.
Vielmehr wurde in der Folgezeit erneut auf einer Fläche von 40 mal 40 Metern bis zu sieben Meter hoch Bauschutt gelagert, was weitere Ordnungsverfahren nach sich zog.
„Wir waren in der Zeit fast 20 Mal im Rahmen von Ortsterminen auf dem Grundstück”, sagt Woldt. Als grundsätzlich möglich bestätigt er die Hinweise aus der Nachbarschaft, auch wenn die Anrufe in den Akten nicht protokolliert seien. Neben einigen Feuerwehreinsätzen (siehe Kasten) seien Ordnungsamt und Polizei bis 2006 auch einige Male wegen der Verbrennung kleinerer Mengen vor Ort gewesen, bei denen die Feuerwehr nicht hinzugezogen wurde.
Drei Ortsbesichtigungen der Behörden verdienen dabei besondere Aufmerksamkeit, fallen sie doch möglicherweise genau in den Zeitraum, in dem die Container für die Cannabis-Plantage vergraben wurden.
So waren Vertreter der Stadt am 19. April und am 6. Mai 2011 vor Ort. Protokolliert wurde dabei, dass Baggerarbeiten durchgeführt und illegale Anschüttungen abgefahren wurden. Bei einer weiteren Besichtigung im September 2011 wurde festgestellt, dass die Anschüttungen entfernt wurden, und daraufhin das Verfahren dem Kreis als beendet gemeldet.
„Es gab keinen Verdacht und keinen Anhaltspunkt für das Vergraben der Container. Die Baggerarbeiten waren durch die Pflicht zur Entfernung des Schutts erklärbar”, sagt Woldt, der auch darauf hinweist, dass wegen der Personalsituation öftere Kontrollen nicht möglich waren.
Eine weitere Kontrolle vor Ort hat es noch einmal im Sommer 2012 gegeben, nachdem der Eigentümer eine Bauvoranfrage zur Errichtung einer Straußenfarm eingereicht hatte. „Das Verfahren wurde aber eingestellt, weil der Antragsteller erforderliche Unterlagen nicht eingereicht hat”, berichtet Woldt.