Haus der Eltern angezündet: Bewährung für 27-Jährige

Wuppertalerin wurde nach Geständnis vom Amtsgericht verurteilt.

Wuppertal. Es ist ein wahnwitziger Plan einer Wuppertalerin, der am Donnerstag Gegenstand einer Verhandlung am Amtsgericht war. Und zumindest teilweise wird er aufgehen: Die 27-Jährige hat im August 2010 im Haus ihrer Eltern und Geschwister ein Kinderbett angezündet. Das gestand sie unter Tränen. Ziel der Brandstiftung: Ihr Vater sollte die Versicherungssumme kassieren.

Zumindest dieser Teil des Plans scheint aufzugehen: Zwar hat die Versicherung des Vaters bisher noch nicht gezahlt, da er aber nicht in das Vorhaben seiner Tochter eingeweiht war, wird ihm der Schaden von mehr als 55 000 Euro wohl ersetzt werden.

Der Rest ihres Plans ist allerdings deutlich fehlgeschlagen: Die Angeklagte hatte eine Lampe auf das brennende Kinderbett gelegt, um den Anschein zu erwecken, ein Kabelbrand hätte das Feuer verursacht. Diesen dilettantischen Versuch entlarvte die Feuerwehr sofort. Weil zudem keine Einbruchsspuren erkennbar waren und Nachbarn die 27-Jährige am Haus beobachtet haben, ermittelte die Polizei sie schnell als mutmaßliche Zündlerin.

Dass durch den Brand keine Personen zu Schaden gekommen sind, ist einem aufmerksamen Nachbarn zu verdanken: Der Mann bemerkte das Feuer früh und alarmierte sofort die Feuerwehr. Die Familie der Angeklagten befand sich zu dem Zeitpunkt zwar im Urlaub, aber die anderen Bewohner der Doppelhaushälfte waren nach Angaben der 27-Jährigen zu Hause. Zumindest deren Schädigung hat sie also billigend in Kauf genommen.

Das Gericht verurteilte die Ersttäterin am Donnerstag zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Weil sie eine vier Monate alte Tochter hat, verzichtete das Gericht auf zusätzliche Arbeitsstunden als Bewährungsauflage. Das Urteil ist rechtskräftig.