Barmen Heckinghausen: Parken an Werléstraße ohne Limit

Heckinghausen. · BV hat entschieden: Zeitliche Begrenzung fällt teilweise weg.

Die Parkscheibenregelung wird teilweise aufgehoben.

Foto: Fischer, A. (f22)/Fischer, Andreas (f22)

Die Einschränkung der Parkzeit auf der Werléstraße zwischen der Ziegelstraße und der Krautstraße fällt weg. Das entschied jetzt einstimmig die Bezirksvertretung Heckinghausen in ihrer vergangenen Sitzung. Die neue Regelung gilt für die östliche Seite, die talwärts gesehen rechte Seite.

Bisher durfte man sein Auto mit einer Parkscheibe nur für eine Stunde abstellen. Das galt in der Zeit von montags bis freitags zwischen 9 und 18 Uhr sowie samstags zwischen 9 und 14 Uhr. Diese Regelung sollte die dortigen Geschäfte und deren Öffnungszeiten berücksichtigen. Da die Räumlichkeiten aber inzwischen zum größten Teil leer stehen, entfällt der Vorlage nach die Grundlage für die Einschränkung der Parkzeit.

An der Heckinghauser Straße / Ecke Werléstraße gibt es aber Geschäfte, etwa die Apotheke oder die Bäckerei. Die Verwaltung schlug daher vor, die Beschränkungsschilder im unteren Bereich zwischen Heckinghauser Straße und Ziegelstraße zu belassen. Die Bezirksvertreter schlossen sich dem Vorschlag der Verwaltung in der Sitzung an.