Verbraucher-Tipp Digitalen Nachlass rechtzeitig regeln
Hinterbliebene haben oft ein Problem mit der hinterlassenen Datenflut.
Internet-User verfügen über Nutzer-Accounts bei E-Mail-Providern, hinterlassen ihr Profil in Berufsportalen oder bei sozialen Netzwerken, haben oftmals auch ein Abo bei einem Musik-Streaming- oder Spiele-Anbieter abgeschlossen. Bei ihren Aktivitäten im Netz hinterlassen sie überall Spuren. Deren Fülle ist für Nutzer selbst irgendwann kaum noch überschaubar. Im Todesfall haben Angehörige mit der weiter existierenden Datenflut etwa bei Facebook oder durch ein noch gültiges Online-Abo dann häufig ein Problem „Wer selbst darüber bestimmen möchte, was mit seinen online veröffentlichten Fotos, Nachrichten und Kommentaren nach seinem Tod passiert, sollte sich so früh wie möglich um die Regelung seines digitalen Nachlasses kümmern“, so Michelle Schüler-Holdstein von der Verbraucherzentrale in Wuppertal. Sie gibt folgende Tipps.
Alles wird vererbt: Nicht nur die persönlichen Güter oder das Geld auf dem Konto, sondern auch Accounts, Abos und Verträge, die online abgeschlossen wurden, gehören zum persönlichen Nachlass. Ganz gleich ob analog oder digital: Nachlassempfänger erben sämtliche Rechte und Pflichten. Das bedeutet, Verträge enden nicht bei Tod, sondern laufen weiter: Erben müssen eine bestellte Kamera bezahlen, eine gebuchte Reise stornieren oder die laufenden Posten für ein Spiele-Abo im Internet übernehmen.
Zu Lebzeiten auch bei digitalen Daten vorsorgen: Wer den Überblick über die eigenen Daten nicht verlieren und den Umgang mit seinem digitalen Nachlass nach seinem Tod in der eigenen Hand behalten möchte, sollte eine Liste erstellen, in der alle bestehenden Accounts mit Benutzernamen und Passwörtern aufgelistet sind. Außerdem sollte zu Lebzeiten festgelegt werden, welche Daten und Fotos im Falle des Ablebens im Netz zu tilgen sind und was mit dem persönlichen Profil in einem sozialen Netzwerk passieren soll.
Vertrauensperson instruieren: Ohne Anleitung, Überblick und Zugang ist es für Erben schwierig, die bestehenden Online-Konten eines Verstorbenen zu kündigen oder dessen persönliche Daten zu löschen. Die Liste mit Zugangsdaten und Anleitung zu den Accounts und Daten sollte an einem sicheren Ort verwahrt werden. In einer zu Lebzeiten erstellten Vollmacht „über den Tod hinaus“ kann festgelegt werden, wer die gewünschten Regelungen umsetzen soll.
Spurensuche im Internet: Erben sollten sich rasch einen Überblick über die persönlichen Hinterlassenschaften eines Verstorbenen im Internet verschaffen. Dreh- und Angelpunkt ist das E-Mail-Konto. Hier laufen Rechnungen oder Mahnungen aus Online-Geschäften auf. Anhand der eingegangenen Post lässt sich auch oft ablesen, wo Mitgliedschaften bestehen. Ist das Zugangswort bekannt, können über das E-Mail-Konto des Verstorbenen weitere Passwörter aus der Zugangsliste bei anderen Online-Diensten zurückgesetzt werden. Wer den persönlichen Schlüssel zum „Sesam-öffne-dich“ jedoch nicht weiß, muss sich an den jeweiligen Online-Dienstleister wenden, um das Abwickeln der Geschäftsvorgänge und das Löschen des Nutzerkontos in Gang zu setzen. Bislang ist jedoch noch nicht rechtlich eindeutig geklärt, ob und in welcher Form Erben an gespeicherte Daten von Verstorbenen bei Online-Anbietern überhaupt ran dürfen.
Kommerzielle Nachlassverwalter: Es gibt auch Firmen, die auf Spurensuche im Netz gehen und eine kommerzielle Verwaltung des digitalen Erbes anbieten. Deren Seriosität und Sicherheit können von Laien jedoch nur schwer beurteilt werden. Wer einen solchen Dienst beauftragen möchte, sollte sich zuvor genau nach dem Leistungsumfang und den Kosten erkundigen. Auf keinen Fall sollten einem Datensuchdienst Passwörter anvertraut oder Computer, Smartphone oder Tablet ausgehändigt werden. Mit welchen Schritten die persönlichen Hinterlassenschaften im Internet vorsorglich geregelt werden können, ist Thema des Vortrags „Digitaler Nachlass: Früh kümmern“, den die Verbraucherzentrale in Wuppertal am 27. September um 17 Uhr an der Schloßbleiche 20 anbietet. Der Vortrag ist für alle Interessierten kostenfrei. Anmeldung unter Tel.: 69 37 58 01 oder wuppertal@verbraucherzentrale.nrw.