Hierbei geht es vor allem um Erhalt funktionsfähiger Innenstädte und Begrenzung zentrenrelevanter Sortimente.
„Für die Stadt besteht aber nach wie vor ein entscheidender Ermessensspielraum“, so IHK-Präsident Friedhelm Sträter und Hauptgeschäftsführer Michael Wenge. Denn die geplanten Regelungen sind noch nicht rechtsverbindlich, müssen aber als „sonstige Erfordernisse“ von der Stadt berücksichtigt werden. Wenn sich andere Aspekte als wichtiger erweisen, können diese Erfordernisse überwunden werden. Entscheidend seien die Ergebnisse des Gutachtens. Und demnach gibt es keine wesentliche Beeinträchtigung der Zentren.