Infos zu Behindertenparklätzen

Wuppertal. Der Sozialverband VdK, Kreisverband Bergisches Land, bezieht sich auf die Berichterstattung in der WZ zum Thema Behindertenparkplätze (

redid=725131" target="_blank">Behindert light - geht das?) und weist darauf hin, dass die Straßenverkehrsordnung zum Vorteil behinderter Menschen geändert worden ist.

Dies führe unter anderem dazu, dass außer den Behinderten, die das Kennzeichen "aG" in ihrem Schwerbehindertenausweis haben und daher auf den Behindertenparkpätzen parken dürfen, nun auch andere Behinderte diese Erlaubnis bekommen. So etwa blinde Menschen mit dem Merkzeichen "BI" und contergangeschädigte Menschen. Weitere Informationen und Hilfestellung bietet der Sozialverband unter der Telefonnummer 0202312563 an. Red