Kirmes-Prozess: Rolf F. akzeptiert Strafbefehl
Wuppertaler nimmt Einspruch zurück. Vater des Jungen erwägt Zivilklage.
Wuppertal. Der für kommende Woche geplante Prozess gegen den Wuppertaler Schausteller Rolf F. ist geplatzt. Wie berichtet, sollte er sich vor dem Düsseldorfer Amtsgericht verantworten, weil ein vier Jahre alter Junge im vergangenen Sommer aus seinem Kettenkarussell geschleudert worden war.
Zum Prozess wäre es nur gekommen, weil der 55-Jährige Einspruch gegen einen Strafbefehl in Höhe von 2100 Euro eingelegt hatte. Nun hat er den Einspruch zurückgezogen und damit den Strafbefehl akzeptiert.
Im Juli 2011 besuchte der vierjährige John mit seinem Vater die Rheinkirmes in Düsseldorf. Dort fuhr er ohne väterliche Begleitung auf dem Kettenkarussell von Rolf F., obwohl dort ein großes Schild darauf hinwies, dass die Fahrt erst ab einem Alter von sechs Jahren erlaubt ist.
Dann geschah der schreckliche Unfall: John wurde aus dem Karussell geschleudert. Er flog mehrere Meter weit und landete auf dem Teppich der Wahrsagerin Cassandra, die ihren Wagen nebenan geparkt hatte. Der Junge erlitt eine Fraktur des Oberkiefers und Verletzungen im Gesicht. Außerdem verlor er mehrere Zähne, die bei dem Aufprall ausgeschlagen wurden.
Das Verfahren gegen den Vater wurde mittlerweile eingestellt, weil er nicht aus Deutschland stammt und die Warnschilder nicht lesen konnte. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ist Rolf F. seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen. Zum Zeitpunkt des Unfalls hätte der Wuppertaler alle Kinder auf das Karussell gelassen, so der Vorwurf. Das Alter hätte besser kontrolliert werden müssen, denn John sei noch zu klein für den Sitz und den Sicherheitsbügel gewesen.
Der Betreiber des Kettenkarussells sah das zunächst anders und legte Einspruch ein. Wenn Rolf F. die Geldstrafe in Höhe von 2100 Euro fristgerecht zahlt, auch eine Ratenzahlung ist dabei oftmals möglich, kommt es nicht zum Strafprozess gegen den Wuppertaler. Der Vater von John könnte allerdings trotzdem zivilrechtlich gegen Rolf F. vorgehen.