Knallkörper-Wurf auf Polizei ist 59-Jährigem nicht zu beweisen

Tatort Autonomes Zentrum in Elberfeld: Verfahren wird ohne Auflagen eingestellt.

Wuppertal. Weil er am Vorabend der Neonazi-Demo am 28. Januar 2011 vom ersten Stockwerk des Autonomen Zentrums in Elberfeld einen Knallkörper in Richtung zweier Polizisten geworfen haben soll, musste sich am Dienstag ein 59 Jahre alter Wuppertaler wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht verantworten. Zu beweisen war der Wurf allerdings nicht.

Deswegen wurde das Verfahren am Donnerstag wegen geringer Schuld ohne weitere Auflagen eingestellt. Laut Gericht war die Situation vor Ort unübersichtlich. Unter anderem sei deshalb nicht feststellbar, wohin der Angeklagte den Knallkörper geworfen hat und ob dadurch die Polizisten gefährdet wurden. Laut Anklage hatten sich die beiden Beamten rechtzeitig in Sicherheit gebracht und blieben unverletzt.

Wie berichtet, hat es im Zuge der Anti-Nazidemo am Tag nach dem angeblichen Knallkörper-Wurf Ende Januar 2011 in Elberfeld zahlreiche Ermittlungsverfahren und bereits einige Urteile gegen von außerhalb angereiste Neonazis unter anderem wegen Landfriedensbruchs gegeben. Zudem ergingen etwa 60 Strafbefehle gegen Neonazis, von denen gut die Hälfte rechtskräftig sind. spa