„Lebenslang“ für Mord an Kosmetikerin bestätigt

Wuppertal. Es bleibt bei der Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe für den 54-Jährigen, der vor einem Jahr seine Frau auf martialische Art getötet hat, indem er ihr mit dem Messer in den Hals schnitt.

Foto: Volker Hartmann

Die Revision des Mannes wurde vom Bundesgerichtshof verworfen.

Die Nachricht vom gewaltsamen Tod der 53-Jährigen, die ein Kosmetik-Institut in der Barmer Innenstadt betrieb, hat vor einem Jahr viele geschockt. Das Paar lebte in Heckinghausen. Ihn beunruhigte ihre Bekanntschaft mit einem Geschäftspartner. Als er erfuhr, dass sie diese Bekanntschaft weiter pflegte, kam es zur Tat. Nach eigenen Angaben hat er sie in der Nacht zur Rede gestellt, sie habe ihn dann beleidigt. Als sie im Bett bereits wieder die Augen geschlossen hatte, holte er ein Messer und tötete sie am frühen Morgen des 24. Juni. Das Landgericht hat ihm am 17. Januar zu lebenslanger Haft verurteilt. Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof nun bestätigt.