Luisenviertel: Anwohner-Ärger über Lärm vor der Kneipe

Nachtleben: Wirte versichern: Wir halten uns an Vorschriften. Politiker wollen vermitteln.

Wuppertal. Das Luisenviertel gehört zu den attraktivsten Quartieren in Wuppertal. Im Sommer locken zusätzlich die Biergärten zum gemütlichen Zusammensein. "Das ist unsere Altstadt", sagt Martina Eckermann, Leiterin des Presseamtes der Stadt Wuppertal, mit vergleichendem Blick nach Düsseldorf. Doch die hochsommerlichen Temperaturen des vergangenen Monats ließen in der Luisenstraße alte Konflikte wieder aufkommen: Anwohner beschwerten sich über Gäste-Lärm vor den Gaststätten.

Aktuell wird besonders um die Viertelbar gestritten. Wenn es Abend wird, versammeln sich vor dieser in Spitzenzeiten bis zu einhundert Menschen - vor allem am Wochenende. "Bürgersteig und Straße sind aber kein konzessionierter Raum. Es fällt somit in unsere Verantwortung, ab 22 Uhr dafür zu sorgen, dass auf Straße und Bürgersteig keiner mit Getränken aus der Viertelbar steht," erklärt Florian Horras, einer der Betreiber. Hierfür wurde für die Zeit bis 24 Uhr zusätzliches Personal eingesetzt.

Bisher konnte die mit einem hohen finanziellen Aufwand verbundene Maßnahme nicht zu einer Entspannung zwischen Anwohnern und Gastronomen führen. Letztere wollen ihre Biergärten nicht wegen Beschwerden einiger weniger opfern und achten nach eigenen Angaben noch mehr als sonst auf Einhaltung aller Bestimmungen.

Der Vorsitzende der IG Luisenstraße, Achim Brand, appelliert daher an alle Beteiligten, sich an einen Tisch zu setzen. Die Bezirksbürgermeisterin von Elberfeld, Claudia Hardt, will sich des Problems annehmen und das Gespräch mit Anwohnern und Wirten suchen. "Außengastronomie ist gewünscht. Es muss den Anwohnern aber auch Ruhe gegönnt werden", sagt die CDU-Politikerin.

Fakt ist: Seit einer Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes aus dem Jahr 2006 dürfen Nordrhein-Westfalens Wirte ihre Biergärten an allen Tagen bis Mitternacht geöffnet halten. Davor war werktags um 22 Uhr und am Wochenende um 23 Uhr Schluss. Viele eingesessene Anwohner haben bereits vor der Gesetzesänderung in der Luisenstraße gewohnt - und einige fordern ihr Recht auf Ruhe ab 22 Uhr wieder ein.

Das Gesetz ist in diesem Fall auf ihrer Seite. Die Gemeinde darf den Beginn der Nachtruhe auf 22 Uhr vorverlegen, wenn es zum Schutz der Nachbarschaft, insbesondere in Wohn- und Mischgebieten wie dem Luisenviertel, geboten erscheint. Momentan liegt es im Ermessen des Ordnungsamtes, wann hiervon Gebrauch gemacht wird. Laut Stadt ist eine solche Verschärfung als stärkstmögliche Sanktion gegen die Gastronomen aber derzeit kein Thema.

Ebensowenig angedacht ist umgekehrt eine Umwandlung des Luisenviertels in ein Kerngebiet mit einer Ausnahmeregelung, die den "normalen" Lärm von Besuchern bis Mitternacht erlauben würde, sagt Stadtsprecherin Martina Eckermann. Die Frage, wann Feierabend sein muss im im Luisenviertel, bleibt also offen.