Gericht Missbrauch: Kampfsportlehrer näherte sich in Wuppertal 13-Jähriger an
Wuppertal · Der heute 38-Jährige lebte mit einer damals 13-jährigen Schülerin zusammen.
Zu vier Jahren Haft wurde jetzt ein Kampfsportlehrer (38) verurteilt, der eine sexuelle Beziehung mit einer anfangs 13-Jährigen geführt hat. Der Bochumer betrieb unter anderem in Wuppertal ein Studio für Kampfsport, wo er auch das Mädchen kennenlernte, mit dem er dann in Bochum zusammenlebte. Das Landgericht Bochum verurteilte den Mann wegen sexuellen Kindesmissbrauchs und Missbrauchs von Schutzbefohlenen.
Nach Angaben eines Gerichtssprechers hat der Angeklagte Ende 2016 die damals 13-Jährige kennengelernt, die aus schwierigen Verhältnissen gekommen sein soll. Er soll dann eine sexuelle Beziehung zu ihr aufgebaut haben, von 2017 bis 2019 habe das Mädchen dann bei ihm in Bochum gelebt.
Verurteilt wurde der Mann für elf Taten des schweren sexuellen Kindesmissbrauchs – also sexuellen Handlungen mit dem Mädchen, als es noch unter 14 Jahre alt war, und für weitere 85 Taten des Missbrauchs Schutzbefohlener, das sind Handlungen nach ihrem 14. Geburtstag.
Nach Angaben des Gerichtssprechers hat der Angeklagte die Taten zugegeben. Andere Medien berichten, dass sich der Mann auch reuig zeigte. Die Bildzeitung zitiert ihn mit: „Heute weiß ich, dass es falsch war.“
Die WAZ berichtet, dass der Angeklagte das Mädchen finanziell versorgte und sie morgens regelmäßig zur Schule in eine andere Stadt brachte. Der Vorsitzende Richter habe dem Angeklagten vorgeworfen, er habe die Situation des Mädchens ausgenutzt.
Nach Angaben aus dem Zeitungsbericht hat der Angeklagte das Mädchen psychisch unter Druck gesetzt, erklärt, ihre seelische Situation könne sich nur durch körperlichen Kontakte zu ihm bessern. Und er habe angekündigt, dass er sie im Fall einer Trennung nicht mehr trainieren könne und sie keine Unterkunft mehr habe.
Nach Angaben der WAZ leidet die heute 18-Jährige bis heute, im Prozess sei von Leistungsabfall in der Schule, Schlafstörungen und Alpträumen die Rede gewesen. Neben der Haftstrafe verhängte das Gericht auch ein vierjähriges Berufsverbot. Laut WAZ warnte der Vorsitzende Richter den Angeklagten, sollte er sich erneut an Minderjährigen vergreifen, drohe ihm die Sicherungsverwahrung.