Narbe in der Intimzone: Versicherung zahlt 4000 Euro

Studentin (27) wurde über Monate falsch enthaart. Urteil gegen Kosmetikstudio ist rechtskräftig.

Wuppertal. Im Mai sorgte der Fall für Aufsehen: Wegen einer fehlerhaften Enthaarung der Intimzone hatte das Amtsgericht einer Studentin (27) 4000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Die Wuppertalerin hatte den Betreiber eines Kosmetikstudios in der Elberfelder City verklagt und Recht bekommen. Jetzt ist das Urteil rechtskräftig. Laut Viktoria von Radetzky, Fachanwältin für Medizinrecht, wird die Haftpflichtversicherung des Kosmetikstudios das Schmerzensgeld zahlen.

Wie berichtet, hatte sich die Wuppertalerin in dem Studio ab Sommer 2008 einmal im Monat die Haare in der Bikinizone per Impulslichtbehandlung entfernen lassen. Im September 2009 fielen der Kundin Pigmentstörungen im Intimbereich auf. Die Enthaarung in Elberfeld soll laut Urteil jedoch intensiviert worden sein.

Ende 2009 brach die Kundin die Therapie ab, ging zum Hautarzt, der sie in eine Fachklinik für Hautkrankheiten überwies. Eine außergerichtliche Einigung zwischen dem Studio und der Kundin scheiterte. Anfang 2011 erhob die junge Frau Klage.

Und das Gericht stellte schwere Behandlungsfehler fest: Die Kundin sei unter anderem schlecht über Risiken der Therapie aufgeklärt worden. Angesichts von Schmerzen, Hautrötungen und Narben wäre der Abbruch laut Urteil richtig gewesen. Wegen der dauerhaften Schäden erhöhte das Gericht das ursprünglich von der Rechtsanwältin geforderte Schmerzensgeld um 2000 Euro. Zum Vergleich: Die Enthaarung soll 400 Euro gekostet haben.

“ AZ: 94 C 28/11