Entwicklung der Brache Widukindstraße Neues Autohaus soll bis Mitte 2022 in Heckinghausen stehen
Heckinghausen · Auf der Brache an der Widukindstraße rollen schon die Bagger. Der Bau der 700 Quadratmeter großen Halle steht in den Startlöchern. Kritik: Behörden sind zu langsam.
Auf der ehemaligen Brachfläche an der Widukindstraße in Heckinghausen soll voraussichtlich bis Mitte 2022 ein Autohaus errichtet sein. Das teilte Alexander Rapoport, Geschäftsführer von „Sascha Automobile“ am Rauental, auf Anfrage der WZ mit. Die Vorbereitungen für den Bau des Gebäudes laufen: Der Boden wird derzeit eingeebnet und verdichtet, sodass die Unterfläche stabil ist. Ob das Autohaus als zweiter Standort für „Sascha Automobile“ etabliert werden soll, wisse man noch nicht, so Rapoport. Das werde sich zeigen, wenn der Bau der 700 Quadratmeter großen Halle abgeschlossen sei. Im Rauental verkauft er eine „breite Palette“ an Neuwagen und Gebrauchtwagen verschiedener Marken – von Dacia über BMW bis Citroen und Audi.
Der Geschäftsführer blickt frohen Mutes auf das Bauprojekt. Er hätte sich jedoch gewünscht, dass die Stadt früher grünes Licht signalisiert hätte und die Genehmigung eher erteilt worden wäre. „In Wuppertal ist das aber alles etwas schwierig“, meint er schmunzelnd mit Blick auf die behördlichen Mühlen, die langsam mahlen.
Bezirksbürgermeisterin Renate Warnecke (SPD) hätte sich für die Fläche auch eine Wohnbebauung vorstellen können, doch weiß sie, dass die an der Stelle nicht angedacht ist. „Eine Autohalle ist doch nicht das Schlimmste, das an der Stelle entstehen kann“, sagt sie und lacht. Früher haben sich Anwohner gemeldet, die befürchteten, an dem Platz an der Widukindstraße würde ein Schrottplatz entstehen, die WZ berichtete. Dies sei mittlerweile nicht mehr so, bestätigen Warnecke und die Stadt.
Astrid Ißleib vom Geschäftsbereich Wirtschaft, Stadtentwicklung, Klimaschutz, Bauen und Recht verdeutlichte, dass planungsrechtlich ein Autohandel als gewerbliche Nutzung an dieser Stelle an der Widukindstraße zulässig sei. Es könne aber niemand zur Errichtung von baulichen Anlagen ‚gezwungen‘ werden, sodass die Fläche eben auch unbebaut bleiben und weiterhin ebenerdig genutzt werden könnte. „Auch für derartige Nutzungen müssen Flächen zur Verfügung gestellt werden, was an dieser Stelle als städtebaulich noch verträglich bewertet werden kann“, so Ißleib. Über geplante, private Bauvorhaben dürfe der Öffentlichkeit aber keine Auskunft erteilt werden.