Freizeit Noch keine Fahrsaison für den „Wuppertrail“ in Sicht

Wuppertal · Ein neuer Nutzungsvertrag für die „Wupperschiene“ fehlt.

Noch keine Fahrsaison für den „Wuppertrail“ in Sicht
Foto: Wuppertrail

Der Verein Wuppertrail ist bisher noch nicht in die nächste Fahrsaison gestartet. Grund dafür ist der fehlende Nutzungsvertrag mit dem Streckeneigentümer, der „Wupperschiene“ oder der neu gegründeten Gesellschaft der „Wuppertalbahn“.

Der vorhergehende Nutzungsvertrag wurde von Seiten der „Wupperschiene“ gekündigt. „Wir sind eine erfolgreiche kleine Touristikinitiative, welche seit Gründung weit über 50.000 Besuchern unsere Bergische Heimat, gezeigt hat. Leider ist die Zukunft in Frage gestellt“, teilte der Verein in einer Pressemitteilung mit.

Im Frühjahr soll es bereits konstruktive und gute Gespräche gegeben haben, die Einigung schien nahe. Seitdem aber herrsche wieder Stillstand. „Mehrfach haben wir die Kollegen der „Wupperschiene“ um einen neuen Termin gebeten, doch wurden immer wieder vertröstet“, so Wuppertrail. Die Begründungen vielen unterschiedlich aus. Mal waren die Verantwortlichen, mal mussten Aufsichtsbehörden noch etwas bearbeiten.

„Sollten unsere beliebten Draisinenfahrten wieder aufgenommen werden, so werden diese nach aktuellem Streckenzustand nur zwischen Beyenburg und Dahlhausen (Wupper) stattfinden. Der

Abschnitt zwischen Dahlhausen (Wupper) und Wilhelmstal ist für Draisinen mit Gästen nicht befahrbar“, heißt es weiter.

Neben dem notwendigen Grünschnitt seien auch die Arbeiten an einer der beiden Brücken in Wilhelmstal noch nicht vollständig abgeschlossen. Auf einer der beiden Brücken sind noch Restarbeiten an der Befestigung von Schienen und Schwellen durchzuführen. Die Bodenplatten, welche mit den Schrauben an den Schienen befestigt werden, wurden noch nicht mit den Schwellen verschraubt. „Dies ist notwendig, damit eine Befahrung mit Gästen auf Draisinen sicher möglich wird. Es geht hier auch um den Versicherungsschutz, denn es ist nicht garantiert, dass zwischen den Fahrschienen der notwendige Abstand von 1435 mm gewährleistet ist“, heißt es außerdem im Statement des Vereins. Diesen Abstand stellt man vor der Verschraubung von Bodenplatte und Schwelle sicher.

(Red)