Prostitution: Strafe für Beihilfe zur Zuhälterei

Amtsgericht: Weil er dabei geholfen haben soll, Frauen zur Prostitution zu zwingen, wurde ein 39-Jähriger gestern auf Bewährung verurteilt.

Wuppertal. Sein "Job" war es, in Wuppertal Ehemänner für zwei junge Aupair-Mädchen zu finden, die mit den jungen Frauen Scheinehen eingehen. In Oberbarmen und Elberfeld wurde er fündig und tätig. Deshalb musste sich der 39-Jährige gestern wegen Beihilfe zum Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz, Beihilfe zum Menschenhandel und zur Zuhälterei vor dem Amtsgericht verantworten. Dort legte er ein Geständnis ab.

Demnach hat er zwischen 2005 und 2006 einem bereits verurteilten Komplizen dabei geholfen, Scheinehen für zwei Frauen zu arrangieren. Sein Bekannter hatte die jungen Frauen in der Düsseldorfer Altstadt angesprochen und ihnen den "Deal" vorgeschlagen, damit sie in Deutschland bleiben konnten. Gewaltsam seien diese anschließend zur Prostitution gezwungen worden.

Wie der Angeklagte gestern vor Gericht berichtete, hatte er die Frauen in Wuppertal überwacht. Der Haupttäter wurde für diese Taten bereits in Dortmund - dort gingen die Frauen "anschaffen" - zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt, dessen Frau wegen Beihilfe zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten.

"Es tut mir leid, dass ich bei der Klamotte geholfen habe", sagte der 39-Jährige gestern. Reich ist er dabei nicht geworden. Sein Stundenlohn betrug zehn Euro. Heute lebt der Mann, der laut Staatsanwaltschaft die typische Karriere eines Kleinkriminellen hinter sich hat, von Flaschenpfand. 200 Euro verdiene er durch das Einsammeln von Leergut in der Stadt im Monat. Seinen neunjährigen Sohn kann er davon nicht ernähren. "Er lebt nicht gerade in fürstlichen Verhältnissen, das zeigen auch seine Vorstrafen", sagte Staatsanwalt Carsten Beck.

In der Vergangenheit fiel der 39-Jährige vor allem auf, weil er wiederholt beim Schwarzfahren erwischt wurde. Offenbar fehlte ihm für eine Fahrkarte das nötige Geld. Das Urteil von gestern ist rechtskräftig.