Prozess um Halloween-Prügel: Ein Freispruch und einmal Bewährung
Schwer verletztes Opfer behält sich zivilrechtliche Schritte vor.
Wuppertal. Mit einem Frei- und einem Schuldspruch ist die strafrechtliche Aufarbeitung der Halloween-Nacht 2011 an der Nachtexpresshaltestelle am Wall in Elberfeld — wie berichtet, wurde dabei ein 41 Jahre alter Kfz-Schlosser geschlagen und beim anschließenden Sturz schwer verletzt — am Mittwoch vorläufig zu Ende gegangen.
Wie berichtet, hatten die beiden 20 Jahre alten Angeklagten beteuert, sich lediglich gegen einen überraschenden Angriff des betrunkenen Mannes gewehrt zu haben. Einem Angeklagten war nichts anderes nachzuweisen. Bei seinem Bekannten geht das Gericht allerdings davon aus, dass der 20-Jährige noch einmal geschlagen hat, nachdem das Opfer bereits erkennbar zurückgewichen sei.
Das fatale an dem Fall: Der Kfz-Schlosser stürzte so unglücklich auf den Hinterkopf, dass er schwere bleibende körperliche Schäden davon trug. Unter anderem ist der Mann nicht mehr arbeitsfähig. Laut Urteil sind die Verletzungen die Folge des Aufschlagens mit dem Hinterkopf.
Das Gericht stellte zwar fest, dass der 20-Jährige den am Boden liegenden Mann mindestens einmal getreten habe. Allerdings sei dabei nicht der Kopf getroffen worden. Der 20-Jährige hatte beteuert, er habe mit dem Fuß prüfen wollen, ob sich der Mann noch bewegt. Einige Zeugen sagten allerdings aus, einen klaren Tritt beobachtet zu haben.
Der Rechtsanwalt des Opfers machte deutlich, dass weiterhin Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen den schuldig gesprochenen 20-Jährigen verfolgen werde — unter anderem in Bezug auf eine Beteiligung an der Erwerbsunfähigkeitsrente des Opfers.
Das Urteil im strafrechtlichen Verfahren ist allerdings noch nicht rechtskräftig. spa