Wuppertal Prozess um Springmann-Morde: Enkel bestreitet Tat

Im Prozess um die Springmann-Morde ist am ersten Verhandlungstag der Verteidiger des Enkels zu Wort gekommen. Der Angeklagte liebe seine Großeltern und bestreite die Tat mit aller Bestimmtheit.

Der Angeklagte liebe seine Großeltern und bestreite die Tat mit aller Bestimmtheit, erklärte sein Anwalt.

Foto: Fischer, Andreas (f22)

Wuppertal. Im Prozess um die Springmann-Morde ist am ersten Verhandlungstag der Verteidiger des Enkels zu Wort gekommen. Dem 26-Jährigen wirft die Staatsanwaltschaft Mord aus Habgier vor. Aus verschiedenen Gründen könne es nicht sein, so der Anwalt, dass sein Mandant vor einem Jahr seine Großeltern - Christa und Enno Springmann - umgebracht hat. Der Enkel habe seine Großeltern "innig geliebt".

Das Habgier-Motiv passe nicht, wenn man bedenken würde, wie innig die Beziehung gewesen sei, führte der Verteidiger weiter aus. Der Enkel bestreite mit aller Bestimmtheit, die schreckliche Tat begangen zu haben, erklärte der Anwalt am Freitagmorgen. Der Enkel habe seine Großeltern regelmäßig am Sonntag zum Kaffeetrinken besucht. Es sei daher unwahrscheinlich, dass er die Morde genau an so einem Sonntag begehen würde.

Springmann-Prozess in Wuppertal gestartet
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Der Verteidiger des Enkels, Klaus Bernsmann, erklärte außerhalb des Gerichtssaals, dass sein Mandant sehr betroffen sei. Er weine häufig, wenn die Rede auf seinen Großvater komme und sei nur schwer zu beruhigen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 26-jährigen Enkel und seinem 45 Jahre alten Geschäftsfreund vor, zunächst Enno Springmann niedergeschlagen und ihn dann erdrosselt zu haben. Anschließend sollen sie auch Christa Springmann getötet haben, die in der oberen Etage nichts von dem Geschehen mitbekommen hatte.

Damit die Tat wie ein Einbruch aussah, verwüsteten sie laut Anklage das Wohnzimmer, ließen die Haus- und Terrassentür offen. Das Motiv soll ihre Angst gewesen sein, das Unternehmerpaar könnte dem Enkel den Geldhahn zudrehen, als es erfuhr, dass der sein Studium nicht fortsetzt. Laut Anklage soll für den Tattag zudem ein Gespräch über die bisherigen finanziellen Zuwendungen angestanden haben. Der Enkel habe das Geld nicht investiert, wie der Großvater erwartete, sondern für Autos und andere Luxusartikel ausgegeben. Der 45-Jährige soll ebenfalls von der großzügigen Unterstützung profitiert haben. Der 26-Jährige soll seine Firma aufgekauft und ihm Gehalt gezahlt haben - ohne dass Gegenleistungen zu erkennen waren. Die Ermittlungen hatten lange gedauert.

Die Angeklagten könnten nicht unterschiedlicher sein: Der Enkel kam zum ersten Verhandlungstag im gut sitzenden blauen Anzug. Mit Seitenscheitel im dicken schwarzen Haar und Nerd-Brille wirkt er wie ein Geschäftsmann oder Anwalt. Der zweite Angeklagte ist ein kräftiger Typ mit fast kahl rasiertem Kopf, der das schwarze Hemd zwei Knöpfe tief offen lässt und auch als Türsteher nicht auffallen würde.

Wie der Verteidiger des Enkels vor Gericht weiter ausführte, habe ein erstes Gutachten zum Todeszeitpunkt ergeben, dass der Großvater nach 18 Uhr und die Großmutter nach 22 Uhr getötet wurden. Der Enkel habe aber das Haus seiner Großeltern bereits gegen 17.30 Uhr verlassen. Der Verteidiger kritisiert, dass dieses erste Gutachten später als nicht gut genug abgesichert betrachtet wurde. Demnach würde davon ausgegangen werden, dass die Tat von 16 Uhr bis zum nächsten Morgen begangen wurde. Der Enkel passe demnach für eine Stunde in das Zeitfenster, so der Verteidiger, aber es gebe noch weitere Möglichkeiten für den übrigen Zeitraum. Auch Klaus Sewald, der Verteidiger des 45-Jährigen, verwies außerhalb des Gerichtssaals darauf, dass in der Anklage wenig zu Beweisen zu hören war. Der Staatsanwalt Hauke Pahre hatte vor Prozessbeginn nur ein kurzes Statement abgegeben. Er sagte, es sei sieben Monate lang ermittelt worden. Der dringende Tatverdacht gegen die beiden Angeklagten ergebe sich "aus den Ergebnissen kriminaltechnischer und rechtsmedizinischer Untersuchungen". kati