Corona-Regeln Quarantäne: Stadt Wuppertal bittet bei Einführung neuer Regeln um Verständnis bei Unstimmigkeiten
Wuppertal · Das Land hat neue Corona-Regeln für Infizierte und Kontaktpersonen festgelegt. Die Stadt Wuppertal bittet nun um Verständnis, wenn es in der Übergangsphase zu Unstimmigkeiten bei Fristen kommt.
Die Stadt Wuppertal informiert über die Regeln für Infizierte und Kontaktpersonen, die aufgrund der neuen Test- und Quarantäne-Verordnung des Landes gelten. Sie ist am Sonntag in Kraft getreten.
„Die Umstellung kommt genau zu einem Zeitpunkt, an dem das Gesundheitsamt erneut mit Rekordzahlen an Neuinfektionen und laufenden Quarantänefällen zu kämpfen hat“, teilt die Stadt mit. Alleine am Montag wurden 553 Positivbefunde gemeldet. Aus 3288 gemeldeten Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen resultieren ohnehin noch Rückstände in der Bearbeitung. Mehr als 5400 Menschen befinden sich aktuell in Quarantäne. „Mitten in diese extreme Arbeitsphase kommen nun die neuen Regeln. Für etwaige Unstimmigkeiten bei der Mitteilung von Quarantänefristen bittet die Verwaltung in dieser Ausnahmesituation um Entschuldigung und Verständnis.“
Das Gesundheitsamt weist erneut darauf hin, dass jede Person, die einen positiven Befund erhält, verpflichtet ist, sich unverzüglich in Isolation zu begeben und seine engen Kontaktpersonen über die Infektion zu informieren, damit auch sie sich entsprechend vorsorglich verhalten können. Auf der Internetseite der Stadt gibt es auch ein Formular, um das Gesundheitsamt zu informieren.
Das sind die neuen Regeln: Es gilt für alle Infizierten und für Kontaktpersonen, die in Quarantäne müssen, grundsätzlich eine Isolationszeit von 10 Tagen. Ab dem siebten Tag besteht die Möglichkeit, sich mit einem PCR- oder Schnelltest „freizutesten“, wenn in den letzten 48 Stunden keine Symptome bestanden. Bei negativem Test endet die Quarantäne automatisch ohne Bescheid des Gesundheitsamtes. Auch dann wird allerdings bis zum 14. Tag ab Symptomen oder positivem Test eines Haushaltsmitglieds empfohlen, Kontakte zu reduzieren – zum Beispiel durch Homeoffice und Verzicht auf private Treffen – und im Kontakt mit anderen eine medizinische Maske zu tragen.
Für Kinder und Jugendliche mit positivem Corona-Befund ist ein Freitesten ab Tag 7 mit PCR- oder Schnelltest möglich, wenn danach eine regelmäßige Testung in der jeweiligen Einrichtung sichergestellt ist. Für Kontaktpersonen in dieser Altersgruppe ist ein Freitesten mit PCR- oder Schnelltest ab Tag 5 möglich.
Die automatische Beendigung der Quarantäne ist ein Paradigmenwechsel zur bisherigen Praxis. Wer sich selbst ab dem 7. Tag einer Quarantäne um einen Test kümmert und ein negatives Ergebnis erhält, ist durch die Landesverordnung aus der Quarantäne entlassen, auch wenn in der Verfügung des Gesundheitsamtes ein späteres Datum festgesetzt ist.
Ohne Test enden alle Isolations- und Quarantänefristen automatisch nach der neuen Landesverordnung nach Ablauf von 10 Tagen. Kontaktpersonen, die die Booster-Impfung erhalten haben oder deren Zweitimpfung oder Erkrankung weniger als drei Monate zurückliegen oder die genesen und geimpft sind, sind von Quarantänemaßnahmen befreit. Haushaltsangehörige von Infizierten müssen sich eigenständig in Quarantäne begeben, ohne dass das Gesundheitsamt diese verfügt. Zum Nachweis der rechtlich erforderlichen Quarantänezeit reicht der Labornachweis über das positive Testergebnis gegenüber dem Arbeitgeber aus.