Radler hatte Rohrbombe im Rucksack
24-Jähriger wollte den Eigenbau im Wald zünden.
Wuppertal. Am Montag, 14. November, muss sich ein 24-Jähriger wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz vor dem Amtsgericht verantworten. Laut Anklage hat die Polizei vor zwei Jahren eine selbst gebastelte Rohrbombe bei dem jungen Mann gefunden. Der damals 22-Jährige war auf der Friedrich-Engels-Allee — ganz in der Nähe des Präsidiums — gestoppt worden. Der Grund: Das Fahrrad des Mannes war offensichtlich nicht verkehrstauglich. Als die Beamten auch den Rucksack des Radlers in Augenschein nahmen, sei eine selbst gebastelte Rohrbombe, bestehend aus einem etwa 37 Zentimeter langen Stahlrohr, das mit Schwarzpulver und Kaolin gefüllt und mit einer Zündschnur versehen war, zum Vorschein gekommen.
Der Wuppertaler soll ausgesagt haben, er habe den Inhalt alter Chinaböller verarbeitet und im Wald testen wollen, wie es dort „kracht“. Anhaltspunkte für eine politische Motivation des Mannes — er soll auch noch eine auf echt getrimmte Softair-Pistole im Rucksack und zu Hause ein verbotenes Butterflymesser gehabt haben — gibt es nach Aussage der Ermittler nicht.
Der junge Mann ist bislang einmal strafrechtlich in Erscheinung getreten. Bei einer Feier nach einem Fußballspiel soll er im Juli 2010 einen verbotenen Nazigruß gezeigt haben. Dafür wurde er Anfang dieses Jahres vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 600 Euro (60 Tagessätze zu je 10 Euro) rechtskräftig verurteilt. Der Mann werde aber nicht dem rechtsextremistischen Spektrum zugeordnet, hieß es am Freitag.
Für das Verfahren vor dem Strafrichter ist bislang ein Verhandlungstag vorgesehen.