Vebrauchertipp Reiseplanung trotz Corona – so geht’s

Wuppertal · Reiseplanung trotz Corona – so geht’s.

Wie soll man jetzt den Strand-Urlaub planen?

Foto: Clara Margais/dpa/Clara Margais

Wieder reisen oder zu Hause bleiben? Das ist jetzt eine der wichtigsten Fragen für virusmüde Erholungsbedürftige! „Auf Nummer sicher geht, wer seine Ferien auch in diesem Jahr zu Hause verbringt. Reiselustige, die trotz Corona einen Urlaub in der Ferne planen, müssen dagegen weiterhin mit Einschränkungen rechnen“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Verbraucher, die spätestens im Sommer wieder ihre Koffer packen und an einem anderen Ort Seele und Beine baumeln lassen möchten, sollten sich daher vorab gut informieren. Anlässlich des Weltverbrauchertags am 15. März gibt die Verbraucherzentrale NRW Urlaubern eine Orientierung zu den drängendsten Fragen zu ihrer Reiseplanung während der noch weltweit andauernden Corona-Pandemie:
Wohin kann man reisen? Auch wenn einige Länder und Regionen das Corona-Virus nach eigenen Angaben unter Kontrolle haben, gibt es dafür auf unbestimmte Zeit keine Garantie. Richtschnur für die Wahl eines Reiseziels und den tatsächlichen Antritt einer Reise ist die aktuelle Lage am Zielort zum geplanten Urlaubsstart. Hierzu sollten sich Reisende bei ihrer Planung und noch einmal vor Reiseantritt genau über die jeweilige Situation in ihrem Urlaubsland informieren – vor allem, mit welchen Einschränkungen vor Ort zu rechnen ist. Das Auswärtige Amt bietet online auf www.diplo.de/sicherreisen einen laufend aktualisierten Überblick über Reisebestimmungen und Sicherheitshinweise für jedes Land weltweit und spricht bei einer akuten Gefährdungslage eine entsprechende Reisewarnung für das jeweilige Land aus. Reisewillige können zwar dennoch in das gewünschte Urlaubsland reisen, sofern dort kein Einreiseverbot besteht. Allerdings tun sie dies auf eigenes Risiko. Denn das Auswärtige Amt lehnt Rückholaktionen deutscher Urlauber wegen der Corona-Pandemie inzwischen ab.

Was müssen Reisewillige vor der Buchung beachten? Als Faustregel gilt: Für Pauschalreisen, die Transfer, Unterkunft, Verpflegung, Unternehmungen und weiteren Service umfassen, sieht das Gesetz mehr Rechte vor als bei individuell gebuchten Reisen, bei denen können Einzelleistungen wie Flüge, Hotel oder Ferienwohnung separat und bei verschiedenen Anbietern gebucht werden.

Kann eine gebuchte Reise storniert werden? Das ist möglich, falls es sich um eine Pauschalreise handelt – die Frage ist nur, wie teuer dies wird! Bei einzeln gebuchten Reiseleistungen besteht ein Recht auf kostenfreie Stornierung nur dann, wenn es vertraglich vereinbart wurde. Andernfalls hat der Anbieter einen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen, wie etwa Steuern und Gebühren für Flüge. Für gebuchte Unterkünfte in Deutschland werden je nach Art der Verpflegung zwischen 60 und 90 Prozent des vereinbarten Preises fällig.

Was ist bei Online-Buchungsportalen zu beachten? Bei den Portalen handelt es sich in der Regel nur um Reisevermittler. Vertragspartner werden die Unternehmen, welche die Leistung anbieten, wie die Fluggesellschaft oder der Hotelbetreiber vor Ort. Wenn es nicht anders vereinbart wurde, ist bei Streitigkeiten häufig das Recht des Landes anwendbar in dem das Hotel oder die Fluggesellschaft ihren Sitz hat. Die Einschaltung eines deutschen Portals ändert nichts.